FAMILIENZULAGEN: Arbeitslose alleinerziehende Mütter sollen künftig ein Anrecht auf Familienzulagen haben. Zudem sollen die Voraussetzungen für den Bezug von Ausbildungszulagen angepasst werden: Wenn Kinder das 15. Altersjahr vollendet haben und sich bereits in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, sollen die Eltern Anspruch auf Ausbildungszulagen haben. Der Bundesrat hat die Botschaft zu Änderungen des Familienzulagen-Gesetzes ans Parlament überwiesen. Diese gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück. In der Vernehmlassung wurden die geplanten Änderungen mehrheitlich begrüsst.
MUTTERSCHAFT: Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Das schlägt der Bundesrat bei der Revision des Gesetzes über den Erwerbsersatz vor. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments. Das Erwerbsersatz-Gesetz sieht zwar bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor, wenn ein Neugeborenes länger als drei Wochen in Spital betreut werden muss. Allerdings ist während des Spitalaufenthalt des Kindes kein Erwerbsersatz für die Mutter vorgesehen. Auch die Maximaldauer des Aufschubs ist nicht geregelt.
BUNDESPERSONAL: Berufsmilitärs und Grenzwächter sollen nicht mehr automatisch mit 60 Jahren in Pension gehen, sondern bis zum ordentlichen Rentenalter arbeiten. Für die weiterhin möglichen freiwilligen Frühpensionierungen finanziert der Bund als Arbeitgeber nur noch einen Teil der Überbrückungsrente. Den Grundsatzentscheid hatte der Bundesrat bereits im Sommer 2017 gefällt. Nun hat er die Grundzüge der neuen Regelung festgelegt. Für neu eintretende Mitarbeitende greift diese bereits ab 1. Mai 2019. Für Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als 50 Jahre sind und weniger als 23 Dienstjahre absolviert haben, gilt sie ab 1. Januar 2020.
BERGGEBIET: Die bundesnahen Betriebe wie Post, SBB und Swisscom tragen zur Entwicklung der Berggebiete und ländlichen Räume massgeblich bei. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den der Ständerat bestellt hatte. Er will die Betriebe nicht stärker verpflichten, sich zu engagieren. Rund 14 Prozent der Arbeitsplätze der Post und 10 Prozent der Arbeitsplätze der SBB befanden sich 2016 in Berggebieten und im ländlichen Raum. Auch tätigten die bundesnahen Unternehmen in diesen Räumen Ausgaben für den Ausbau und Unterhalt von Infrastrukturen oder für Dienstleistungen, schreibt der Bundesrat.
PENSIONSKASSEN I: Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat zu Recht eine hohe Fehlerquote in externen Revisionsberichten über Vorsorgeeinrichtungen festgestellt. Zum Erlass einer geplanten Weisung war sie aber nicht befugt. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht. Die Einführung einer Spezialzulassung für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen sei dem Gesetzgeber vorbehalten, schreibt er im Bericht. Eine solche plante die OAK BV, nachdem sie bei Stichproben zahlreiche Fehler in Revisionsberichten gefunden hatte. Als Hauptgründe identifizierte sie mangelnde praktische Prüftätigkeit und mangelhafte Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen.
PENSIONSKASSEN II: Der Bundesrat will Pensionskassen Investitionen in innovative und zukunftsträchtige Technologien erleichtern. Er prüft die Einführung einer neuen Anlagekategorie für schweizerisches Risikokapital in den Anlagerichtlinien der beruflichen Vorsorge. Investitionen in innovative und zukunftsträchtige Technologien könnten für Pensionskassen wertvoll sein und der Erfüllung des langfristigen Vorsorgeziels dienen, schreibt er in einer Mitteilung.
PERSONALIE: Christoph Hartmann wird Direktor des neuen Bundesamts für Zivildienst (Zivi). Dies hat der Bundesrat entschieden. Hartmann, der aktuell die Vorgängerorganisation leitet, tritt seine neue Funktion im Januar an. Im November beschloss der Bundesrat, die Vollzugsstelle für den Zivildienst auf den 1. Januar in ein Bundesamt zu überführen. Die Instanz mit 144 Mitarbeitenden behandelt Gesuche um Zulassung zum Zivildienst und organisiert die Einsätze. Bisher ist die Vollzugsstelle dem Generalsekretariat des Wirtschaftsdepartements (WBF) angegliedert.