Lausanne (sda). Der als Direktor tätige Mann kündigte seine Stelle im März 2009 per Ende Juni. Zu Beginn des Jahres hatte sein Arbeitgeber die Regelung für die Auszahlung der Boni geändert. Die neue Regelung sah vor, dass die Gratifikation entsprechend der tatsächlich gearbeiteten Monate ausbezahlt wird. Dies galt für Angestellte, die ab Januar 2009 innerhalb von zwei Jahren das Unternehmen verliessen.
Dieses Regime wendete die Bank beim besagten Direktor an, wogegen sich dieser vor Gericht wehrte. Das Bundesgericht hat nun in einem am Mittwoch publizierten Urteil das Verhältnis von Lohn und Boni präzisiert und die Beschwerde der Bank gutgeheissen.
So ist ein Bonus bei mittleren und hohen Einkommen als variabler Lohnbestandteil zu betrachten, wenn er gleich hoch oder höher ist als das Jahressalär und regelmässig ausbezahlt wird.
Anders stuft das Bundesgericht die Sachlage bei sehr hohen Einkommen ein. Die Höhe desselben haben die Richter nun klar festgelegt: Ab einem Jahressalär, das fünf mal höher ist als der Median, also der Mittelwert der Schweizer Löhne in der Privatwirtschaft, liegt ein sehr hohes Einkommen vor.
Für das Jahr 2009 ist das Bundesgericht aufgrund von statistischen Werten von einem Median von 70'000 Franken ausgegangen. Multipliziert mit fünf, ergibt sich eine Summe von 350'000 Franken. Der zur Konkurrenz wechselnde Direktor hatte von seinem Arbeitgeber für das erste Halbjahr 2009 362'000 Franken erhalten.
2007 und 2008 hatte der Mann pro Jahr Löhne und Boni von total 1,8 beziehungsweise 2 Millionen Franken ausbezahlt bekommen. (Urteil 4A_653/2014 vom 11.08.2015)