Kopftuch und Schleier am Arbeitsplatz beschäftigen EU-Gericht

Der EU-Gerichtshof (EuGH) befasst sich mit dem Tragen von Kopftuch und Schleier am Arbeitsplatz. Die EU-Richter verhandelten am Dienstag über zwei ähnliche Fälle aus Belgien und Frankreich. Sie sollen wichtige Grundsatzfragen beantworten – Urteile werden voraussichtlich erst in einigen Monaten fallen.

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Luxemburg (sda/dpa). Erster Hinweis darauf, wie die Urteile ausfallen könnten, dürften Beobachter in zwei bis vier Monaten erhalten. Dann ist mit Stellungnahmen der EuGH-Gutachter zu rechnen, den sogenannten Generalanwälten. In der Mehrzahl der Fälle halten die EU-Richter sich an die Empfehlungen ihrer Gutachter.

Konkret geht es um zwei Fälle, die Gerichte in Belgien und Frankreich entscheiden müssen. Die Richter dort legten den EU-Kollegen in diesem Zusammenhang einige Fragen zum europäischen Recht vor. Im französischen Fall wehrt sich eine Softwaredesignerin, die den islamischen Schleier trägt, gegen ihre Kündigung. Sie wurde entlassen, nachdem ein Kunde sich beschwert hatte. Die Richter in Luxemburg sollen nun klären, ob in solch einem Fall eine in der EU-Gesetzgebung prinzipiell erlaubte Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist.

Ungleichbehandlung möglich

Die entsprechende EU-Richtlinie schafft Regeln gegen die Diskriminierung am Arbeitsplatz «aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung». Hingegen kann eine Ungleichbehandlung erlaubt sein, wenn die Vorgabe «eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt». Dabei kann es nach Angaben von Juristen etwa um die Sicherheit am Arbeitsplatz gehen.

Das zuständige französische Gericht will nun wissen, ob auch der Wunsch eines Kunden, von einer Mitarbeiterin ohne islamischen Schleier bedient zu werden, eine solche Anforderung darstellen kann – dann könnte der Arbeitgeber leichter solch eine Vorgabe machen.

Rezeptionistin in Belgien

In Belgien klagt eine Rezeptionistin, die das Kopftuch trägt. Ihr Arbeitgeber verbot seinen Angestellten, am Arbeitsplatz Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen zu tragen. Hier fragt das zuständige belgische Gericht den EuGH, ob das Kopftuchverbot für die muslimische Mitarbeiterin wirklich eine Diskriminierung darstellt, falls der Arbeitgeber allen seinen Angestellten äussere Zeichen weltanschaulicher Überzeugungen verbietet.