Bern (sda). Heute kann eine Frau zwar um einen Aufschub der Mutterschaftsentschädigung ersuchen, wenn ihr Neugeborenes länger im Spital bleiben muss. Sie darf aber in den acht Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten. Damit hat sie bis zur Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung kein gesichertes Einkommen.
Hier bestehe eine gesetzgeberische Lücke, es gebe Handlungsbedarf, sagte Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission. Deshalb soll der Bundesrat im Rahmen der Erwerbsersatzordnung eine Bestimmung vorschlagen, damit die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden kann. Für die Entschädigung soll eine Höchstdauer festgelegt werden.
Die Kosten der Anpassung seien mit 4 bis 5 Millionen Franken pro Jahr überschaubar, sagte Schmid-Federer. Von den etwa 80'000 Neugeborenen pro Jahr müssten nur rund 1000 mehr als drei Wochen hospitalisiert werden.
Gegen die Änderung wehrte sich die SVP. Der Leistungsausbau sei abzulehnen, sagte Verena Herzog (SVP/TG). Den betroffenen Frauen könne es zugemutet werden, sich eigenverantwortlich zu organisieren. Das Gesetz könne nicht sämtliche Härtefälle verhindern.