22.02.2018

Neue Einordnung der HTL- und HWV-Abschlüsse in der Lohnstrukturerhebung

HTL- und HWV-Abschlüsse werden bei der Lohnstrukturerhebung des Bundes neu der Kategorie der Fachhochschul-Abschlüsse zugeordnet.

Die Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) und die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) wurden vor über 20 Jahren zu Fachhochschulen (FH). Die HTL- und HWV-Absolventen können seither nachträglich den Fachhochschul-Titel erwerben.

Wer einen FH-Titel trägt, kann seit 2009 aufgrund der Bologna-Reform gleichzeitig den Bachelor-Titel verwenden. Trotzdem wurden bis anhin die HTL- und HWV-Abschlüsse bei der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) der Kategorie der heutigen Höheren Fachschulen (HF) zugeordnet.

Korrekterweise müssten sie aber den FH-Abschlüssen (Kategorie 2) zugeordnet oder separat ausgewiesen werden, schreibt FH Schweiz in einer Medienmitteilung. Längst nicht alle HTL- und HWV-Absolventen hätten nachträglichen den FH-Titel erworben. Ein grosser Teil sei dementsprechend bis anhin in der offiziellen LSE der falschen Lohnkategorie zugeordnet worden. Die Aussagekraft der HF- und der FH-Kategorie sei damit beeinträchtigt worden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hätten unstimmige Lohnreferenzen erhalten. Eine Schlechterstellung von HTL- und HWV-Absolventen konnte laut FH Schweiz nicht ausgeschlossen werden.

Nach einer Berichterstattung der Aargauer Zeitung vom 21.8.2017 habe FH Schweiz dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einen Vorschlag zur Einordnung der HTL- und HWV-Titel in die Kategorie der FH-Abschlüsse unterbreitet. Das BFS habe nun grünes Licht gegeben: Es wolle mit den statistischen Informationen, welche sie erstellen, die Realität möglichst präzise widerspiegeln.

Ab der Lohnstrukturerhebung 2018 würden nun HTL- und HWV-Abschlüsse der Kategorie 2 zugeordnet. Die Einordnung der Saläre geschieht über die Arbeitgeber und ein ihnen zur Verfügung stehendes System.

Da es vorkommen könne, dass dieses noch nicht aktualisiert ist, müssten die Arbeitgeber die Abschlüsse zum Teil manuell der Kategorie 2 zuordnen. Um sicherzustellen, dass die Abschlüsse richtig zugeordnet werden, empfehle FH Schweiz den HTL- und HWV-Absolventen deshalb nach wie vor, den nachträglichen Erwerb des FH-Titels zu beantragen und dies dem Arbeitgeber bekanntzugeben.