24.04.2017

Pendlerabzug von 5000 Franken kommt vors Zürcher Stimmvolk

Pendlerinnen und Pendler, die im Kanton Zürich Steuern zahlen, sollen ab kommendem Jahr nur noch maximal 5000 Franken für die Fahrt an ihren Arbeitsort abziehen. Dies hat der Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung ohne Gegenstimme beschlossen. Definitiv entscheiden wird aber das Volk.

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Zürich (sda). Die Zürcherinnen und Zürcher haben gemäss Kantonsverfassung immer dann das letzte Wort, wenn Änderungen am Steuergesetz höhere Belastungen für Einzelne zur Folge haben. Noch in diesem Jahr soll die Abstimmung stattfinden.

Wählen kann das Volk zwischen dem vom Kantonsrat beschlossenen Pendlerabzug von maximal 5000 Franken und der bisherigen Regelung, die keinen Höchstbetrag vorgibt. Arbeitnehmer, die jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren, ziehen heute gut und gerne bis zu 20'000 Franken ab.

Die neue Beschränkung soll einerseits die Einnahmen für Kanton und Gemeinden erhöhen. Andererseits soll extremes Pendeln nicht auch noch mit steuerlichem Anreiz belohnt werden.

Regierung wollte 3000 Franken

Die Regierung rechnet bei einem Ja zur Begrenzung auf 5000 Franken mit Mehreinnahmen von 26,3 Millionen Franken für den Kanton. Die Gemeinden dürften mit 28,7 zusätzlichen Steuermillionen rechnen.

Eigentlich hatte der Regierungsrat aber einen anderen Plan: Er wollte den Pendlerabzug auf nur noch 3000 Franken beschränken  – also auf die Höhe, wie sie bereits bei der Bundessteuer in Kraft ist. Die Linke unterstützte diesen Plan.

Gegen SVP, CVP und FDP hatten Regierung und Linke allerdings keine Chance. Die Bürgerlichen sind gegen einen noch tieferen Abzug, weil damit für noch mehr Betroffene die Steuern indirekt steigen würden.

Teil des Sparpakets Lü 16

Die Begrenzung des Pendlerabzuges ist eine Massnahme aus dem Sparpaket Lü 16. Dass diese jetzt nicht wie vom Regierungsrat geplant sondern nur zur Hälfte umgesetzt wird, bringt Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) in Schwierigkeiten.

Denn das Geld, das bei einer Begrenzung auf 3000 Franken geflossen wäre, war bereits fest eingeplant: Es sollte in den Bahnfonds des Bundes fliessen, in den der Kanton neu jedes Jahr 120 Millionen einzahlen muss.

Dieser Fonds war im Februar 2014 Bestandteil der Abstimmung über die Finanzierung der Bahninfrastruktur, die so genannte Fabi-Vorlage. Mit dem Geld will der Bund Bahnprojekte wie den Brüttener Tunnel und den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen finanzieren.