Reform saniert AHV bis 2030

Die Reform der Altersvorsorge stabilisiert die AHV bis ungefähr 2030. Nach Berechnungen der Verwaltung zahlt die AHV zwar schon 2027 mehr Renten aus als sie an Beiträgen einnimmt. Bis 2029 enthält der AHV-Fonds jedoch über eine Jahresausgabe als Reserve.

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Bern (sda). Zur finanziellen Stabilisierung trägt vor allem die Erhöhung der Mehrwertsteuer bei. Ab 2021 betragen die Zusatzeinnahmen rund 1,66 Milliarden Franken, ab 2030 rund 2,14 Milliarden. Die Erhöhung des Frauenrentenalters bringt der AHV 1,3 Milliarden Franken. Der Anteil am Demografieprozent, der bisher an den Bund ging, bessert die Kasse der AHV um über 600 Millionen Franken auf.

Der AHV-Zuschlag und die höheren Ehepaarrenten kosten 2030 knapp 1,4 Milliarden Franken. Das entspricht ungefähr den Einnahmen, die mit den zusätzlich erhobenen Beiträgen erzielt werden. Unter dem Strich nimmt die AHV im Jahr 2030 gut 4 Milliarden Franken mehr ein als heute.

Gemäss Projektionen der Bundesverwaltung nehmen die Einnahmen der AHV auch in den folgenden Jahren noch zu. Die Ausgaben wachsen aber viel schneller. Grund dafür ist vor allem der AHV-Zuschlag. 2035 übersteigen die Kosten die Einnahmen um über eine halbe Milliarde Franken. Ohne weitere Reform ist die AHV ab 2037 nicht mehr in der Lage, die Renten rechtzeitig auszuzahlen.

Die finanziellen Folgen für die berufliche Vorsorge sind schwieriger einzuschätzen. Diese wird im Gegensatz zur AHV dezentral von rund 1800 Pensionskassen durchgeführt. Die Vorsorgeeinrichtungen haben wegen der steigenden Lebenserwartung und der derzeit tiefen Finanzerträge Mühe, die Renten aus Spareinlagen zu decken.

Gemäss dem Pensionskassenverband ASIP werden in der obligatorischen beruflichen Vorsorge jährlich 1,3 Milliarden Franken von der aktiven Generation zu den Rentnerinnen und Rentnern verschoben. Die Umlagerung findet dadurch statt, dass die Sparguthaben der aktiven Versicherten zur Finanzierung laufender Renten zu tief verzinst werden.

Die Senkung des Umwandlungssatzes soll die Vorsorgeeinrichtungen entlasten – insbesondere jene, die vorwiegend in der obligatorischen beruflichen Vorsorge tätig sind. Eine Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen von 2015 hat ergeben, dass die Verluste durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent um fast zwei Drittel reduziert werden können. Statt 1,3 Milliarden Franken würden nur noch knapp 500 Millionen Franken umverteilt.

Das schlägt sich in tieferen Renten nieder. Für die Ausgleichsmassnahmen werden 1,6 Milliarden Franken an zusätzlichen Beiträgen erhoben. Die Finanzierung der Übergangsgeneration, die keine Renteneinbusse befürchten muss, kostet zwischen 300 Millionen und 400 Millionen Franken pro Jahr.

Gilt die Besitzstandsgarantie auch für Frühpensionierte, wie es der Bundesrat im Entwurf zur Verordnung vorschlägt, liegen die Kosten rund 100 Millionen Franken höher.