17.07.2018

Rent a Rentner lanciert App

Mit Rent a Rentner ist die schweizweit grössten Online-Arbeitsvermittlungsplattform für Rentnerinnen und Rentner. Zusammen mit dem Relaunch der neuen Plattform lanciert Rent a Rentner eine App.

Viele möchten auch nach dem Erreichen des AHV-Alters weiterarbeiten – ohne den täglichen Druck der Arbeitswelt. Hier kommt Rent a Rentner ins Spiel: Seit 2009 können sich arbeitswillige Rentnerinnen und Rentner auf der Online-Vermittlungsplattform registrieren und sich als Arbeitskraft anbieten. Und zwar überall dort, wo es ihnen am meisten Spass macht: Sei dies im Haushalt, in der Freizeit oder im Garten.

Über 4'000 Mitglieder sind mittlerweile auf Rent a Rentner registriert. Das beweist: Der «Unruhestand» ist angesagter denn je. Rentnerinnen und Rentner möchten weiterhin von Nutzen sein und gleichzeitig den Kontakt zu anderen Generationen pflegen. Und auf Rent a Rentner tun sie das durchaus zeitgemäss, nämlich online.

Jetzt geht die Plattform noch einen Schritt weiter: Mit der neuen App «RentnerFinder» findet man die arbeitswilligen Rentnerinnen und Rentner in der Umgebung, in der man sich gerade befindet. Man kann nach Rubriken und Tätigkeiten suchen, kann Dienstleister in eine Merkliste ablegen oder sie gleich direkt buchen. Die App ist per sofort im Apple-Store für iPhones erhältlich. Bei entsprechender Nachfrage wird sie zu einem späteren Zeitpunkt auch für Tablets und Android-Geräte angeboten.

Die Rent a Rentner AG wurde im Jahr 2009. Die Plattform www.rentarentner.ch war ein Erfolg, zu erkennen an Berichterstattungen aus der ganzen Welt und diversen Marketingauszeichnungen. Im Jahr 2016 hat die Firma mit www.datearentner.ch zudem eine Dating- und Freizeitvermittlungsplattform für Rentnerinnen und Rentner lanciert.

Das sagt das Gesetz zum Thema «Arbeiten als Rentner»:

Auch wer das ordentliche Rentenalter erreicht hat, darf weiter erwerbstätig sein. In diesem Fall kann man den Bezug der AHV-Rente um mindestens 1 Jahr und um höchstens 5 Jahre aufschieben oder trotz einer Erwerbstätigkeit die Rente beziehen. Die AHV-Beiträge, die man nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezahlt, sind Solidaritätsbeiträge und haben keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Rente. Wenn man nach der Pensionierung weiter erwerbstätig sein möchte, werden vom Lohn auch weiter die AHV-, IV- und Erwerbsersatz-Beiträge abgezogen. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen jedoch weg, da man im Rentenalter keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung mehr hat. Die Beiträge werden auf dem Teil des Lohnes erhoben, der einen bestimmten Freibetrag übersteigt (im Moment 1400 Franken pro Monat bzw. 16 800 Franken pro Jahr). Wenn man für mehrere Arbeitgeber arbeitet, gilt der Freibetrag für jede dieser Anstellungen.