Bern (sda). In anderen Ländern sind Gewerkschaftsvertreter gesetzlich vor Kündigung geschützt. In der Schweiz gibt es zwar in einigen Sektoren und Branchen Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen, nicht aber im Gesetz.
Der Schweizer Gesetzgeber habe sich für ein liberales System entschieden, das auch Vorteile bringen könne, halten die Autoren der Studie fest. Das Problem sei aber, dass die Regelung im Schweizer Recht offenbar nicht den internationalen Verpflichtungen der Schweiz entspreche. Kritik gab es namentlich von Gremien der UNO-Sonderorganisation für Internationale Arbeitsorganisation (IAO).
Drohendes EGMR-Urteil
Es bestehe aber auch die Gefahr, dass die Schweiz mittelfristig durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt werde, heisst es in der Studie. Die Autoren halten es für wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren «mehr oder weniger starker Druck» auf die Schweiz ausgeübt wird, damit sie ihr Recht anpasst.
Die IAO-Gremien fordern die Schweiz auf, in ihrer Rechtsordnung die Möglichkeit einzuführen, gewerkschaftsfeindliche Kündigungen anzufechten und missbräuchlich Entlassene wieder einzustellen. Diese Option sei erwägenswert, heisst es in der Studie. Angesichts des fehlenden politischen Konsenses in diesem Punkt könnten jedoch auch Ansätze geprüft werden, die der Kündigungsfreiheit nicht widersprächen.
In der Vernehmlassung durchgefallen
Die Studie nennt in der Folge Ansätze, die weitgehend den Vorschlägen entsprechen, welche der Bundesrat 2010 in die Vernehmlassung geschickt hatte. Unter anderem sah der damalige Entwurf vor, die Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung zu erhöhen.
Die Gewerkschaften begrüssten dies, forderten aber weitergehende Massnahmen. Die Wirtschaft lehnte die Vorschläge kategorisch ab. Deshalb sistierte der Bundesrat das Geschäft und gab die nun veröffentlichte Studie in Auftrag. Erarbeitet wurde sie vom Centre d'étude des relations de travail (CERT) der Universität Neuenburg. Welche Schlüsse der Bundesrat daraus zieht, ist offen.