18.09.2017

Transparenzgesetz für Löhne in Luzerner Kantonsbetrieben

Bern, (sda). Die ausgelagerten Luzerner Kantonsbetriebe werden bei den Löhnen für ihre Leitungsorgange zu mehr Transparenz verpflichtet. Auskunft geben müssen sie aber nur über die Grundzüge der Entschädigungen. Eine weitergehende Transparenz lehnte das Parlament knapp ab.

Der Kantonsrat hat am Montag nach erster Lesung den Änderungen im Organisationsgesetz mit 103 zu 6 zugestimmt. Das Grundanliegen war unbestritten, führte im Parlament aber dennoch zu einer längeren Diskussion.

Umstritten war, wie weit die Offenlegungspflicht gehen solle. Das Gesetz schaffe in den betroffenen Betrieben einen Zusatzaufwand, sagte Daniel Wettstein (FDP). Er machte sich mit Michael Kurmann (CVP) für eine schlanke und knappe Regelung, wie sie die Regierung vorschlug, stark.

 

Urban Sager (SP), Hans Stutz (Grüne) und Claudia Huser (GLP) forderten dagegen weitergehende Regeln. Die offengelegten Zahlen
müssten aussagekräftig sein, denn es seien staatliche Organisationen. Weitergehen als die Regierung wollte aber auch die SVP. Es sei richtig, in Zeiten knapper Finanzen zu schauen, wo das Geld
hingehe, sagte ihr Sprecher Patrick Schmid. Es gehe um Transparenz und nicht um Neid.

 

Neu müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Entschädigungen für die strategischen und operativen Leitungsorgane in den Geschäftsberichten offen legen. Die vorberatende Kommission beantragte, dass Lohnnebenleistungen wie Boni, Sonderzulagen oder Pauschalspesen separat ausgewiesen werden sollen. Der Rat lehnte dies aber knapp mit 54 zu 52 Stimmen ab. Die Entschädigungen müssen nicht einzeln ausgewiesen werden. Der Kantonsrat hat sich mit 70 zu 37 Stimmen gegen einen entsprechenden Antrag der SP für eine weitergehende Transparent ausgesprochen. Der Kantonsrat hatte im Januar 2016 ein Postulat von Giorgio Pardini (SP) für erheblich erklärt, das eine Offenlegung der
Kaderlöhne und der Verwaltungshonorare von ausgelagerten Betrieben und Anstalten verlangte. Die neuen Regeln gelten etwa für das Kantonsspital und die Psychiatrie, die Hochschule und die Universität, die Gebäudeversicherung, die Ausgleichskasse und die IV-Stelle, Lustat Statistik Luzern, die Pensionskasse oder den Verkehrsverbund.