26.10.2016

Winterthurer Parlament darf Stadtpersonal Lohnerhöhungen streichen

Der Bezirksrat Winterthur stützt einen Entscheid des Stadtparlaments: Dem Parlament komme die Budgethoheit zu – demnach könne es die vom Stadtrat vorgesehenen Lohnerhöhungen für das Personal auch wieder streichen. Der Bezirksrat hat eine Beschwerde von mehreren städtischen Angestellten abgewiesen, wie er am Mittwoch mitteilte.

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Winterthur (sda). Am 7. Dezember 2015 beschloss das Winterthurer Stadtparlament im Rahmen der Budgetdebatte, dass auf die vom Stadtrat vorgesehene Erhöhung der Lohnstufen verzichtet wird. Stattdessen entschied er sich, Einmalzulagen in Höhe von insgesamt zwei Millionen Franken an jene Mitarbeiter auszurichten, die eine Qualifikation von «gut» oder höher erhalten hatten.

Gegen diesen Beschluss reichten mehrere Angestellte beim Bezirksrat eine Beschwerde ein und verlangten, dass an der vom Stadtrat vorgesehenen Lohnerhöhung festgehalten wird. Denn gemäss Personalstatut bedürfen Lohnmassnahmen einem Antrag des Stadtrates.
Das Parlament setze das Budget fest, hält der Bezirksrat nun aber fest. «Es kann das Budget zur Überarbeitung zurückweisen oder Änderungen (Erhöhungen, Kürzungen) bei den nicht gebundenen Ausgaben vornehmen.»

Lohnerhöhungen für die städtischen Angestellten seien nur dann zulässig, wenn diese vom Parlament im Rahmen des Voranschlages bewilligt werden, schreibt der Bezirksrat in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. «Die Budgetkompetenz ist in dieser Hinsicht umfassend.»
Das Personalstatut hat diesbezüglich keinen Einfluss: Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass das Parlament seine eigene Budgethoheit einschränken wollte, als es dieses Statut bewilligte. Deshalb sei das Parlament berechtigt, «entgegen dem Antrag des Stadtrates auf die beantragten Lohnerhöhungen zu verzichten».