Hintergrund

Die korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext hat immer mehr Bedeutung für Unternehmen in der Schweiz.

Die Übergangsbestimmungen im Bereich der EU resp. EFTA sind in Bezug auf die Telearbeit bis 30.06.2023 gültig.
Im Laufe des ersten Halbjahres 2023 sollte Klarheit bestehen welche Lösungen ab 1.7.2023 konkret möglich sind.
Gibt es bei Telearbeit mit anderen Ländern und Nationalitäten auch neue Möglichkeiten?

 

Inhalt

Ich beleuchte die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Schweiz.

  • Definition von Telearbeit
  • Personenfreizügigkeitsabkommen VO 883/2004 und "Guidance note" bezüglich Telearbeit mit möglichem Lösungsansatz ab 1.7.2023, Anwendungsbereiche und Abgrenzungen
  • Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit verschiedenen Staaten
  • Kein Sozialversicherungsabkommen

 

Hintergrund


Seit der Veröffentlichung der Quellensteuergrundlagen gültig seit 1.1.2021 ist im Bereich der internationalen Sachverhalte viel passiert. Zu dieser Zeit waren noch sogenannte COVID-Abkommen in Kraft.

Für Frankreich wurde ein Abkommen für Telearbeit ausgehandelt, welches zwar per 1.1.2023 in Kraft tritt, jedoch definitiv erst nach Unterzeichnung publiziert wird. Grundlagen im internationalen Kontext sind im veröffentlichten Kreisschreiben Nr. 45 Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern praktisch nicht erläutert. Es wird jeweils nur auf die Doppelbesteuerungsabkommen hingewiesen.

Dieses Seminar fokussiert auf die Quellensteuerberechnungen im internationalen Kontext. Grundlagenkenntnisse bei den Quellensteuern werden vorausgesetzt wie z.B. mein Grundlagenseminar Quellensteuern.

 

Inhalt

Wiederholung und Aktualisierung

 

Hintergrund

Viele Mitarbeitende haben sich an mobiles Arbeiten inkl. Homeoffice gewöhnt. Wo sind die Herausforderungen für die Unternehmen, wenn diese Arbeitsformen weiterhin ganz oder teilweise möglich sind? Homeoffice, Telearbeit, mobiles Arbeiten, Workation: Welche Möglichkeiten bieten Sie Ihren Mitarbeitenden? Unterscheiden Sie bewusst zwischen Mitarbeitenden mit Wohnsitz Schweiz und solchen mit Wohnsitz im Ausland?
Wenn der Arbeitsstaat und der Wohnsitzstaat nicht identisch sind, sollten einige Themengebiete speziell beachtet werden. Dies ist bei Grenzgängern und internationalen Wochenaufenthaltern zutreffend. Auch für Arbeitnehmende mit Wohnsitz Schweiz müssen einige Aspekte berücksichtigt werden, wenn diese von irgendwo – zeitlich beschränkt oder unbeschränkt – arbeiten können.

 

Zielsetzung

Worte befreien Energie!

Logosynthese®-Symposium vom 6. bis 8. Mai 2022 in Zürich

 

Unsicherheiten, Stress, Sorgen und Ängste rauben uns Energie und können uns krank machen. Wir haben wenig Antrieb, fühlen uns gehetzt und unter Druck. Unkonzentriertes Arbeiten und schlechter Schlaf können eine Folge davon sein. Unserem Leben fehlen Leichtigkeit und Zufriedenheit.