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HR Today Nr. 12/2020: Praxis – Serie Berufliche Vorsorge
Ab 1. Januar 2021 tritt eine neue Regelung zur Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge in Kraft. Diese verpflichtet Pensionskassen, Arbeitnehmende weiter zu versichern, wenn ihr Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 58. Altersjahres aufgelöst wird.
HR Today Nr. 7&8/2020: Praxis – Berufliche Vorsorge
Bei einem Jobverlust haben es ältere Arbeitnehmende schwerer, eine neue Stelle zu finden. Häufig werden als Mitgrund dafür die in der zweiten Säule anfallenden Kosten genannt. Doch senkt die berufliche Vorsorge tatsächlich die Anreize zur Beschäftigung älterer Personen?