
Sinn und Unsinn von KI
«Mitarbeitenden einfach ein Tool aufzwingen – das geht immer schief»
HR-Themen
«Das Vokabular in Schweizer Mittel- und Grossunternehmen hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Früher bediente man sich in der Deutschschweiz in der Regel eines allgemeinverständlichen Wortschatzes aus dem deutschen Sprachraum und allen war meist klar, was gemeint ist. Im Zuge der Globalisierung hat sich das geändert. In Grossunternehmen ist die offizielle Sprache meist die ‹Weltsprache› Englisch – respektive oft Denglisch. Definition: Deutsch mit zu vielen und grösstenteils überflüssigen oder vermeidbaren englischen Ausdrücken durchsetzt. Damit einher geht eine eklatante Verarmung der deutschen Sprache. Daran ändern auch Zwitterkreationen wie die «match-entscheidende» ‹Can-do-Haltung› nichts.»
«Wenig wird bei gebildeten Menschen so emotional diskutiert wie die Ernährung. In der Regel isst der Mensch täglich drei Mahlzeiten und wird so im Laufe des Lebens automatisch zum Ernährungsexperten. Das menschliche Kausalitätsbedürfnis – wenn es um Gesundheit geht – nimmt suchtähnliche Formen an. Jede Unpässlichkeit wird umgehend auf die Ernährung zurückgeführt. Ein Drittel unserer Bevölkerung meint, eine Nahrungsmittelallergie zu haben. Wissenschaftlich belegt sind es jedoch nur Dreieinhalb Prozent der Bevölkerung. Unterstützt werden wir in unserem kollektiven Unwissen von einer Wissenschaft, die es schafft, alle 20 Jahre ihre vorgängig gültigen Dogmen über den Haufen zu werfen.»
«Die Arbeitgeberin kann während einer im Gesetz umschriebenen beschränkten Zeit nicht künden, wenn der Arbeitnehmer «durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist» – das sieht Art. 336c OR sieht vor. Hauptmotiv dieses Kündigungsschutzes ist, dass der kranke Arbeitnehmer nur schwer eine neue Stelle suchen kann. Mit Blick darauf vertritt die Lehre in der deutschen Schweiz, dieser Schutz bestehe bei einer bloss arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit nicht.»