HR Today Nr. 6/2017: swissstaffing-News

5 Jahre GAV Personalverleih: Historische Errungenschaft

Landesweit existieren hunderte von Gesamtarbeitsverträgen für verschiedenste Wirtschaftszweige, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sozialpartnerschaftlich verhandelt und umgesetzt werden. Einer davon ist seit 2012 der GAV Personalverleih – als erster GAV der Temporärbranche eine historische Errungenschaft. Was ist das Besondere daran?

Der GAV Personalverleih (GAVP) ist gültig für über 300 000 Arbeitnehmende. Damit ist er der grösste Gesamtarbeitsvertrag in der Schweiz und gilt mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesrat landesweit für alle Personalverleiher. Ein ausgeklügeltes Regelwerk, das für Balance zwischen sozialer Sicherheit für Mitarbeitende und Flexibilität für Unternehmen sorgt, und dies über alle Branchen hinweg, in denen temporär gearbeitet wird.

Dank einheitlicher Regeln bietet er Tempo­rärarbeitenden entsprechende Sicherheiten. Er enthält verbindliche Standards für Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie grosszügige Regelungen im Bereich der Weiterbildung, der Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung und der beruflichen Vorsorge. Dank temptraining, dem Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih, profitieren Temporärarbeitende von subventionierten Weiterbildungen – durch finanzielle Unterstützung und Erwerbsausfallentschädigung. Temporärarbeitende haben so die Möglichkeit, sich in ihrem Beruf zu professionalisieren oder gänzlich neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Im Jahr 2016 bearbeitete temptraining über 12 000 Weiterbildungsgesuche. Im Vordergrund standen Kurse in den Bereichen Sprache, Bau, Verkehr und Logistik sowie Arbeitssicherheit.

Der Weg

Vom Start bis zur Inkraftsetzung des GAV Personalverleih wurde fünf Jahre intensiv und hart über das Regelwerk verhandelt. Die Herausforderung bestand darin, einen für alle Temporärarbeitenden einheitlichen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln, der sowohl die Eigenheiten dieser Arbeitsform als auch die Interessen der Personalverleiher gleichermassen berücksichtigt. Ebenso sollte die Gleichwertigkeit zu anderen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen aufrechterhalten bleiben. Im Frühling 2016 einigten sich die Sozialpartner auf eine Verlängerung und Anpassung des GAV Personalverleih mit Gültigkeit bis Ende 2018. Somit heisst es bald wieder: Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen für die Vertragsparteien – swissstaffing von der Arbeitgeberseite und von der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz und die Angestellten.

Die Temporärbranche und mit ihr die Anzahl Temporärarbeitende ist in den vergangenen zehn Jahren stetig gewachsen, wenn auch in den vergangenen zwei Jahren eher etwas verhalten. Gemäss Aktualisierungsstudie von swissstaffing hat sich dabei das Verhältnis von den Hilfskräften hin zu den Fachkräften verschoben, deren Anteil heute rund zwei Drittel aller Temporärarbeitenden ausmacht. Übrigens: Für viele Arbeitnehmende ist Temporärarbeit ein Sprungbrett in eine feste Anstellung. Mit rund 90 000 Feststellenvermittlungen im Jahr 2016 verhalfen Personaldienstleister dreimal mehr Menschen zu einem Arbeitsplatz als alle RAVs zusammen. Diese Zahlen sind auch ein Spiegelbild des Arbeitsmarktes. Denn die Nachfrage nach Temporärarbeit steht immer in einem direkten Zusammenhang mit der allgemeinen Wirtschafts­entwicklung, ob positiv oder negativ – sei es etwa der Bauboom, der Frankenschock oder der Inländervorrang. Hier können die Personaldienstleister und ihre Temporärarbeitenden kurzfristig und flexibel auf die personellen Bedürfnisse im Markt reagieren.

Ein Blick vorwärts

Flexibilität war schon immer – und ist noch heute – ein wichtiges Element und eine Stärke des liberalen Schweizer Arbeitsmarktes. Deren Erfolg wird bestätigt durch eine im internationalen Vergleich tiefe Arbeitslosenquote. Unternehmen brauchen sie, um sich den Marktdynamiken anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Aber auch bei Arbeitnehmenden wächst der Wunsch nach flexiblen Arbeitsformen.

Vor diesem Hintergrund und den Megatrends der Zukunft wie Digitalisierung und eben Flexibilisierung – ob nun «flexible Workforce», «Flexworkers» und «Crowdworkers» oder die «Gig-Economy» – gewinnen der GAV Personalverleih und die Personaldienstleister eine neue Bedeutung. Denn mittels Gesamtarbeitsvertrag und Gesetz geschieht dies im Personalverleih nicht auf Kosten der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmenden. Dies im Unterschied zu anderen, neuen Beschäftigungsformen, deren Auswirkungen und sozialverträgliche Absicherungen noch nicht absehbar sind.

swissstaffing bekennt sich klar zum GAV Personalverleih und dessen Nutzen für alle Beteilig­ten. Als Arbeitgeberverband wehrt sich swissstaffing gegen jedwelche Regulierungsversuche des Personalverleihs ausserhalb des Gesamtarbeitsvertrags. Auch die Mitglieder bestätigten in einer 2016 durchgeführten Umfrage, dass sie hinter dem GAV stehen, weil sie damit für einen geregelten, fairen Temporärmarkt eintreten.

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Blandina Werren, Leiterin Kommunikation von swissstaffing.

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