apc international - Swiss HR Forum

Ausländische Stellenvermittler: das kann teuer werden!

In Zeiten des Fachkräftemangels liegt nichts näher, als ausländisches Personal zu rekrutieren. Wieso nicht mit einem Stellenvermittler aus Berlin, Birmingham oder Boston zusammenarbeiten? Die ausländischen Arbeitsmärkte sind riesig, die Chance gross, dass Stellenvermittler aus USA, England oder Deutschland die passenden Kandidaten «im Angebot» haben - wahrscheinlich sogar zu günstigen Konditionen. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht, wie am Swiss HR Forum der apc international in Zürich zu erfahren war.

«Die bilateralen Verträge verbieten es ausländischen Stellenvermittlern, direkt in der Schweiz tätig zu werden. Und Schweizer Arbeitgeber dürfen deren Angebote nicht entgegennehmen», erklärte der Jurist Hannes Vedovati am HR Forum. Zwischen dem Schweizer Arbeitgeber und dem ausländischen Vermittler muss zwingend ein zugelassenes Schweizer Vermittlungsinstitut eingeschaltet werden. Zum Beispiel die apc international GmbH, die sich auf dieses Geschäft spezialisiert hat.

Dass die Verlockung dennoch gross sei es «direkt» mit dem Ausland zu machen, sei klar, führte Vedovati an. Etwa wenn nach monatelanger Personalsuche ausgerechnet der Vermittler aus England den passenden CV schickt - ungefragt, wohlgemerkt.

Vedovati, stellvertretender Leiter der Abteilung Vermittlung und Verleih beim Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (Seco), war als Referent zum 1. HR Forum der apc international ins Zürcher Trendquartier Sihlcity geladen worden. Der gut besuchte Anlass war verschiedenen Sichtweisen und Aspekten der Zusammenarbeiten mit in- und ausländischen Stellenvermittlern gewidmet.

Keine Prozesse gegen ausländische Stellenvermittler - aber hohe Bussen für deren Schweizer Kunden

Die gut drei Dutzend teilnehmenden HR Professionals erlebten einen kurzweiligen und lehrreichen Abend, der aber auch Raum für Kontroversen bot. Das fachkundige und praxiserprobte Publikum war denn auch nicht um kritische Fragen und Anmerkungen verlegen. So sei das Gesetz zwar bekannt und kaum ein Arbeitgeber würde aktiv auf einen ausländischen Stellenvermittler zugehen. Doch Alltag sei im HR-Business längst, dass die fremden Stellenvermittler auf Schweizer Unternehmen zukämen.

Ihm sei die Usanz natürlich bekannt und bewusst, sagte Seco-Vertreter Vedovati. Verschiedene Stellenvermittler aus dem Ausland sind sich durchaus darüber im Klaren, dass die Schweizer Justiz kaum gegen sie ermitteln wird. «Ich kann mir jedenfalls keinen Staatsanwalt vorstellen, der zum Beispiel in London ein Verfahren gegen einen britischen Stellenvermittler lostritt.»

Allerdings, so Vedovati weiter, gäbe es durchaus Mittel und Wege, illegale Vermittlungs-Deals zu sanktionieren - mit durchaus schmerzhaften Bussen. Der Katalog, den Vedovati zitierte, dürfte vor allem auf die meisten KMU abschreckend wirken. Arbeitgeber, die der Versuchung eines Geschäfts mit einem ausländischen Stellenvermittler erliegen und erwischt werden, müssen unter Umständen tief in die Tasche greifen.

Das Seco kann Strafen zwischen 20'000 und 100'000 Franken verhängen. 

Personal und Vermittlungen aus dem Ausland bieten Überraschungen - und mitunter auch Gefahren

Jean-Jacques Schwarz, Gründer und Geschäftsführer der apc international GmbH, hatte das HR Forum freilich nicht ganz uneigennützig einberufen. Seine vor sechs Jahren gegründete Firma fungiert als Anlaufstelle für ausländische Vermittlungsorganisationen, die schweizerischen Unternehmen Personal anbieten möchten.

 

 

Die apc international operiert als professionelle Plattform und Expertin zwischen Ausland-Vermittler und Schweizer Arbeitgeber. Die Tätigkeit erfolge in enger Abstimmung mit dem Seco, wie Schwarz ausführte.

Seit der Gründung hat das Unternehmen rund 15'000 Bewerbungen aus dem Ausland erhalten, geprüft und teilweise auch vermittelt. Der administrative Aufwand sei bei dieser Tätigkeit nicht zu unterschätzen. apc international spiele im «war for talents» eine Rolle, mit der einzelne Arbeitgeber und deren HR-Verantwortliche mutmasslich überfordert wären, glaubt Schwarz. Denn anders als in der Schweiz, wo sich die Stellenvermittler an nachvollziehbare Regeln und Vorgehensweisen hielten, böten «Ausländer» teilweise Überraschungen, die ins Geld gehen könnten.

Eine Dienstleistung von apc international ist es, etwa die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ausländischen Vermittler zu kennen - und die Schweizer Kunden im Falle eines Falles davor zu warnen.

Schwarz  berichtete von einem realen Fall, da ein Arbeitgeber direkt verhandelt habe. Die Folge des sorglosen Deals war eine horrende Vermittlungsgebühr für eine sehr gut bezahlte, chinesische Wissenschaftlerin. Denn mit der Einstellung der Dame hatte der Arbeitgeber auch stillschweigend die Geschäftsbedingungen des ausländischen Vermittlers anerkannt. Diese sahen vor: 35 Prozent Vermittlergebühr - vom Bruttojahreslohn der hochqualifizierten Dame.  

Es prüfe gut, wer sich ewig an ausländisches Personal binden will

HR- und Interim-Management-Experte Peter Eichenberger brachte einem weiteren, spannenden Aspekt am HR Forum zur Sprache. Sein Referat widmete er unter anderem der Sicherheitsprüfung von im Ausland rekrutiertem Personal. Ohne Background-Check, so Eichenberger, hole man sich unter Umständen eine Gefahr ins Haus - wirtschaftlich wie für das Image.

Seine Beispiele waren eindrücklich und beflügelten wohl auch die Phantasie der Zuhörenden. So könne das «Loch» im CV eben nicht die vom Bewerber beschriebene Weltumseglung gewesen sein, sondern ein Gefängnisaufenthalt wegen Betrug, Bankraub oder noch schlimmerer Dinge.

«In der Schweiz können sie Betreibungsregister-Auszüge einsehen, Strafregisterauszüge kommen lassen, Zeugnisse lesen, Referenzen einholen, googeln, Diplome checken - im Ausland ist das wesentlich schwieriger oder sogar unmöglich», so Eichenberger. Hier müsse man mitunter mehr Energie an den Tag legen. Und es lohne sich, dies zu tun.

ID-Check: Man muss wissen, wer beim Vorstellungsgespräch am Tisch sitzt

Das Minimum sei der Faktencheck des CV. War der Kandidat wirklich auf der Uni? Hat er tatsächlich jahrelang in einem Betrieb gearbeitet und die beschriebenen Projekte und Teams geleitet? Auch die Suche in ausländischen Pressedatenbanken sei mitunter zielführend. Unter Umständen fände man Berichterstattungen über den Bewerber.

Unternehmen mit einem erhöhten Sicherheitsbedarf empfahl Eichenberger auch, die Identität des Bewerbers zu checken. «Wissen Sie wirklich, wer Ihnen beim Bewerbungsgespräch gegenüber sitzt?», fragte er in die Runde und manch Forums-Besucher gab leise zu, dass er sowas noch nie gecheckt habe.

Eichenbergers Ausführungen hätten aktueller kaum sein können. Wie wertvoll seine Tipps an die HR-Professionals sind, belegt derzeit die Aktualität. Wurde doch unlängst bekannt, dass die Universität Bern eine ausländische Mitarbeiterin eingestellt hatte, die sich mit einem erfundenen Lebenslauf und gefälschten Medizin-Diplomen geschmückt hatte.

Das Image der Uni ist nun angekratzt und die Professionalität des dortigen HR steht begründet zur Debatte. Die Personaler des Bildungsinstituts hatten die Fakten des CV erst gecheckt, nachdem die Medien sich lustvoll mit dem Fall beschäftigt hatten.

Das wäre wohl anders gelaufen, hätte man in Bern Peter Eichenbergers Ratschläge befolgt.

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