HR Today Nr. 10/2019: Sozialversicherungen

Pensionskassen im Reformstau

Die zweite Säule ist in die Jahre gekommen und wird der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr ganz gerecht. Doch wie gravierend ist die Lage tatsächlich und welche Anpassungen braucht es? Wir haben uns darüber mit fünf Pensionskassen-Spezialisten unterhalten.

«Die ausbezahlten Neurenten befinden sich seit über zehn Jahren im Sinkflug», konstatiert Gabriela Medici, Pensionskassenspezialistin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). «Sie haben sich seit 2005 durchschnittlich um neun Prozent verringert, obwohl die einbezahlten Beträge in derselben Zeit von 18 auf 19,5 Prozent gestiegen sind. Arbeitnehmende erhalten somit immer weniger, obwohl sie mehr für ihre Vorsorge bezahlen.» Geschwächt würde das Sozialwerk nicht nur durch Tiefstzinsen, sondern auch durch Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister. «Die Gewinne dieser Akteure mit dem Geld der Versicherten sind systemfremd und bei sinkenden Renten besonders stossend.»

Die Hausaufgaben gemacht

Etwas anders beurteilen die Pensionskassenverantwortlichen die Situation. So liegt die Krux für Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP, nebst den aktuell tiefen Kapitalmarktzinsätzen und der Entwicklung der Finanzmärkte besonders in der steigenden Lebenserwartung. Damit den Versicherten das angesparte Rentenkapital bis zum Lebensende reiche, müsse der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden, weil die Renten über eine längere Zeit ausbezahlt werden. «Ohne Anpassung des BVG führt das zu einer Umverteilung von Versicherten zu Rentenbezügern.» Eine Einschätzung, die der Geschäftsführer von Swiss Life Pension Services AG, Roland Schmid, der Pensionsversicherungsexperte Othmar Simeon von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich sowie Benno Ambrosini, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Libera teilen.

Wie hoch die Umverteilung von Jung zu Alt bei einem unveränderten Umwandlungssatz ist, hat Swiss Life Pension Services berechnet. «Je nach Altersstruktur der Pensionskasse führen die demografische Entwicklung und der gesetzlich fixierte Umwandlungssatz von 6,8 Prozent dazu, dass mehr als 1,5 Prozent des jährlichen Vermögensertrags von Jung zu Alt umverteilt werden», erklärt Schmid. Mit einer risikoangemessenen Anlagestrategie werden wegen des anhaltend tiefen Zinsniveaus der Finanzmärke aber maximal 2,5 Prozent Vermögenserträge erwirtschaftet. «In Kombination mit einem BVG-Zins von einem Prozent wird somit fast die Hälfte auf Neurentner umverteilt.»

Zwar böten mittlerweile die meisten Pensionskassen überobligatorische Leistungen an, die das Ausmass der Umverteilung reduzieren. «Damit löst sich das Problem aber nicht.» Mit dem nahenden Renteneintritt der Babyboomer verschärfe sich die Situation. An höhere Zinsen auf den Finanzmärkten, die zu einer Entspannung der Ertragslage führen würden, mag Schmid nicht glauben. Gemäss Einschätzung des ASIP-Direktors Hanspeter Konrad haben die Pensionskassenverantwortlichen aber ihre Hausaufgaben gemacht: «Vor allem stark umhüllende Pensionskassen, die für das obligatorische und das überobligatorische Altersguthaben denselben Umwandlungssatz verwenden, haben ihre Vorsorgereglemente angepasst.» Das heisst, diesen reduziert und die zu leistenden Beitragsverpflichtungen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden teilweise erhöht.

Anhaltend tiefe Zinssätze und hohe Rendite­erwartungen könnten Pensionskassen zu einem spekulativen und damit risikoreichen Anlage­verhalten verleiten. Doch besteht diese Gefahr tatsächlich? «Die Pensionskassen investieren in verschiedene Anlagen – darunter auch in Immobilien», erklärt Hanspeter Konrad. Diese seien wegen ihres stetigen Cashflows besonders gefragt. Auch bei einem Preiseinbruch der Immobilien erwartet er seitens Pensionskassen keine Panikverkäufe: «Vorsorgeeinrichtungen sind langfristig ausgerichtete Investoren, die keinen kurzfristigen Profit suchen.» Dass höhere Risiken nötig sind, um die vorgegebenen Renditen zu erzielen, bestätigt Roland Schmid: «Wertschwankungsreserven können dies aber mildern. Fehlen sie jedoch, kann es zu einer Unterdeckung kommen.»

Parameter statt Rentenanpassen

Das Risiko, in eine finanzielle Schieflage zu geraten, erhöht sich für eine Pensionskasse mit der Zahl ihrer Rentner. «Das ist nur ein Problem, wenn die technischen Parameter wie der technische Zinssatz falsch gestellt sind und Kapitalerträge zu tief ausfallen», erläutern Othmar Simeon, Roland Schmid und Hanspeter Konrad. «Je grösser der Rentnerbestand einer Vorsorgeeinrichtung, desto schwieriger gestaltet sich deren Sanierung und desto höher sind die Kosten dafür», ergänzt Libera-Geschäftsführer Benno Ambrosini. Verschlechtere sich das Verhältnis von Arbeitnehmenden und Rentnern, müssten möglicherweise Sanierungsmassnahmen ergriffen werden, die von Arbeitnehmenden und Arbeitgebende  zu tragen seien, sagt Othmar Simeon. «Rentenbezüger sind aber davon ausgenommen.» Rentenkürzungen sind für Hanspeter Konrad in diesem Zusammenhang keine Handlungsoption. «Passen wir die Renten statt der Parameter an, rütteln wir an den Grundfesten unseres Sozialversicherungssystems.» Generationengerechtigkeit schaffe man vielmehr, indem man die technischen Parameter nach unten anpasse. Ausgleichend könne eine Pensionskasse reglementarisch ja verankern, dass allfällige Mehrerträge an Pensionierte, die mit einem tieferen Umwandlungssatz in Rente gegangen sind, weitergegeben würden.

Trotz der steigenden Anlageschwierigkeiten lehnen die Pensionkassenverantwortlichen eine staatliche Einheitspensionskasse ab. «Eine Staatsintervention würde zu einer nicht verantwortbaren Kapitalansammlung mit verschiedenen zu lösenden Governance-Fragen führen», begründet ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. «Wird eine Pensionskasse zu klein», sagt Libera-Chef Benno Ambrosini, «können die betroffenen Arbeitnehmenden und Rentner in einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung übernommen werden.» Ende 2017 seien knapp drei Millionen Arbeitnehmende in einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung versichert gewesen. Doch auch ohne staatliche Intervention findet eine Konzentration der Pensionskassen statt. «In den vergangenen dreissig Jahren hat sich ihre Zahl in der Schweiz kontinuierlich reduziert und liegt heute bei 1500 Vorsorgeeinrichtungen», weiss Othmar Simeon, Pensionsversicherungsexperte der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich. «Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen.»

Ohne Mitsprachrecht

Arbeitnehmende haben bei der Pensionskassenwahl nicht viel mitzureden. Das soll sich gemäss Pensionskassenexperten auch nicht ändern – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. «Die freie Wahl der Pensionskasse würde zu massiv höheren administrativen Kosten und Werbeaufwendungen führen», sagt Gabriela Medici. «Diese müssten von den Versicherten finanziert werden.» Daneben führe die freie Wahl zu einem Risikotransfer. «Das kann massive Folgen für die Vorsorgesicherheit der Versicherten haben.»

Eine Meinung, die ASIP-Direktor Hanspeter Konrad teilt: «Den Versicherten die alleinige Verantwortung für ihre Vorsorge zuzuschieben, ist sozialpolitisch nicht verantwortbar.» Damit würden sich deren Wahlmöglichkeiten wohl bald nur noch auf einige Anbieter beschränken. Bei einer Loslösung der Arbeitgebenden käme es zudem zu einer Gleichschaltung der Beitragszahlungshöhe und einer Absenkung des Leistungsniveaus. Wahlmöglichkeiten bestehen schon heute, wenn auch nur für wenige: «Ab einem Einkommen von 130 000 Franken können Arbeitnehmende aus verschiedenen Anlagemöglichkeiten wählen», sagt Swiss Life Pension Services-Geschäftsführer Roland Schmid. Bei tieferen Lohnsegmenten müssten dagegen die Gesetze angepasst und die Schwankungsrisiken des Sparkapitals abgesichert werden.

Für ein Beibehalten des bisherigen Systems spricht gemäss Othmar Simeon, Pensionsversicherungsexperte der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich, dass sich die Arbeitgebenden stärker mit der Personalvorsorgeeinrichtung identifizieren. «Sie sind dann eher bereit, finanzielle Einlagen zu tätigen.» Bei einer Kappung befürchtet ASIP-Direktor Hanspeter Konrad, «würden Arbeitgebende auf weitergehende Vorsorgelösungen verzichten». Statt neue Modelle zu entwickeln, fordert Gabriela Medici dagegen, die bestehenden Möglichkeiten besser auszuschöpfen. Etwa, indem Firmen ihre Mitarbeitenden bei der Wahl der Pensionskasse und der Gestaltung ihres Vorsorgeplans miteinbeziehen. «Das geschieht in der Praxis viel zu selten.»

Reformen sind wenig beliebt. Auch bei der Rentenerhöhung auf 67 Jahre scheiden sich die Geister. Für SGB-Pensionskassenexpertin Gabriela Medici muss diese Diskussion auf AHV-Ebene stattfinden. « Das sieht die gesetzliche Logik vor.» So können Vorsorgeeinrichtungen gemäss Gesetz von einer Pensionsaltersgrenze abweichen, solange sie die gesetzlichen Mindestbestimmungen einhalten. «Fakt ist aber, dass 47 Prozent und damit fast die Hälfte aller Arbeitnehmenden vorzeitig in Pension geht. Ältere haben zudem immer grössere Probleme, sich bis zur Pensionierung auf dem Arbeitsmarkt zu halten.» Deshalb wehre sich der SGB gegen jegliche Rentenaltererhöhungen.

Ganz so schwarz sieht das Swiss Life Pension Services-Geschäftsleiter Roland Schmid nicht. Für ihn zeichnet sich ein Lichtblick auf dem Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmende ab. «Mit der Pensionierung der Babyboomer werden sich die Anstellungsmöglichkeiten der über 55-Jährigen massiv verbessern.» Deshalb könne das reguläre Rücktrittsalter auch auf 67 Jahre angehoben werden. Für den Pensionsversicherungsexperten der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich Othmar Simeon spricht vor allem die steigende Lebenserwartung für eine Erhöhung des Rentenalters. Diese sei bei 65-jährige Männern in der Schweiz zwischen 1981 und 2018 von 14,3 auf 19,9 Jahre und bei den Frauen von 18,2 auf 22,7 Jahre nach der Pensionierung gestiegen.

Ein Blick über die Grenzen zeige zudem, dass die meisten europäischen Staaten reagiert und das Rentenalter auf 67 Jahre festgesetzt hätten. Ob die Menschen nun mit 64 oder 67 in Rente gehen: «Ohne Anpassung des Umwandlungssatzes löst sich die Finanzierbarkeit der Renten nicht», sind sich die befragten Pensionkassenverantwortlichen einig.

Frühere Beitragszahlungen

Einer Flexibilisierung des Rentenalters stehen die Befragten grundsätzlich positiv gegenüber. Etwa durch Teilpensionierungen oder eine freie Wahl des Rücktrittalters zwischen 62 und 72 Jahren. Für den SGB steht dabei ausser Frage, dass eine Frühpensionierung nicht nur den Reichen vorbehalten sein darf. «Heute gehen nur jene frühzeitig in Pension, die es sich leisten können. Ihre Renten sind trotz Kürzungen immer noch höher als diejenigen der meisten Arbeitnehmenden, die sich mit 64 oder 65 Jahren pensionieren lassen.»

Wer über ein längeres Arbeitsleben spricht, denkt meist daran, das Rentenalter zu erhöhen. Doch es ginge auch anders. So etwa könnten die Beitragszahlungen ab 20 statt ab 25 Jahren beginnen. Ein Ansatz, der auf eine durchzogene Begeisterung stösst: «Er wird erst in 40 Jahren wirksam, wenn die heutigen 18- bis 25-Jährigen in Pension gehen», meint der Libera-Pensionskassenverantwortliche Benno Ambrosini. Auch für Othmar Simeon, Pensionsversicherungsexperte der BVG- und Stiftungsaufsicht Zürich, hat diese Massnahme nur eine aufgeschobene Wirksamkeit. Wolle man diesen Vorschlag umsetzen, müsse man die Interessen der Arbeitnehmenden berücksichtigen, sagt Roland Schmid, Geschäftsführer der Swiss Life Pension Services AG. «Junge haben meist einen tieferen Lohn und einen höheren Bedarf an Bargeld.»

Der bescheidene Lohn jüngerer Mitarbeitender ist auch für SGB-Pensionskassenspezialistin Gabriela Medici ein Grund, diese Massnahme abzulehnen. «Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren befinden sich meist in Ausbildung oder stehen am Anfang ihrer Karriere.» Zudem habe die Vorverlegung des Sparbeginns nur bei denen eine Wirkung, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens jünger als 25 Jahre seien. Was andere für nicht machbar halten, hat ASIP-Direktor Hanspeter Konrad schon beinahe umgesetzt: «Innerhalb der BVG-Reform haben wir bereits vorgeschlagen, den Beginn des Alterssparens von 25 auf 20 Jahre vorzuverlegen.»

Angedachte Lösungen

Trotz Katastrophenszenarien und unterschiedlicher Ansichten ist die Gesprächsbereitschaft unter den Beteiligten vorhanden. Lösungen sind in Sicht. Nicht zuletzt, weil der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen Kompromiss zur Reform der zweiten Säule ausgearbeitet haben. In einem ersten Schritt soll der Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der zweiten Säule von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. «Gleichzeitig garantiert aber ein Rentenzuschlag das Rentenniveau», erläutert SGB-Pensionskassenexpertin Gabriela Medici. «Das führt bei Personen mit tiefem Einkommen zu einer sofortigen Rentenverbesserung.»

Auch Frauen profitieren von dieser Neuregelung. «Sie erhalten eine 63 Prozent tiefere Rente aus der zweiten Säule als Männer. Das ist stossend.» Durch den Kompromiss der Sozialpartner soll die Vorsorgelücke, die durch familiäre Auszeiten, Teilzeitarbeit und einen geringeren Lohn entstanden ist, nun deutlich verringert werden. Reformen ja, Rentenkürzung nein. Das ist bei den anstehenden Reformen auch für den ASIP entscheidend.

Ob und in welcher Form das Parlament den von den Sozialpartnern ausgearbeiteten Vorschlag annimmt, wird in Bern frühestens im Sommer 2020 diskutiert.

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Chefredaktorin, HR Today. cp@hrtoday.ch

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