Abstimmung über Tessiner Lohn-Dumping-Initiative findet statt

Das Bundesgericht gewährt einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Lohn-Dumping-Initiative «Basta con il dumping salariale in Ticino!» keine aufschiebende Wirkung. Damit kann die Abstimmung darüber wie vorgesehen am 25. September stattfinden.

Image
Geld_Portemonnaie_123RF.jpg

Lausanne (sda). Der Beschwerdeführer und Initiant kritisiert, dass die Staatskanzlei den Text der Initianten im Abstimmungsbüchlein widerrechtlich abgeändert habe. Die Kanzlei war der Ansicht, dass der Text ehrverletzende Passagen enthalte.

Die Kantonsregierung wies eine Beschwerde dagegen ab, so dass der Initiant ans Bundesgericht gelangte. Dieses muss nach der Abweisung der aufschiebenden Wirkung noch materiell über die Beschwerde entschieden.

Die Tessiner Bevölkerung wird am 25. September über die Volksinitiative und einen entsprechenden Gegenvorschlag des Kantonsrates abstimmen. In beiden geht es um Massnahmen gegen Lohndumping.