Arbeit: Arbeitslose Eltern sollen weiterhin keine Geburtszulage erhalten

Sind beide Eltern eines neugeborenen Kindes arbeitslos, erhalten sie keine Geburtszulage. Auch die Arbeitslosenversicherung springt nicht ein. Dabei will es der Bundesrat belassen.

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Bern (sda). In der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation des Walliser CVP-Nationalrats Yannik Buttet erinnert er daran, dass arbeitslose Eltern von der Arbeitslosenversicherung einen Zuschlag zum Taggeld erhielten, der den Kinder- und Ausbildungszulagen entspreche. Bereits dies sei eine zweckfremde Leistung der Arbeitslosenversicherung, schreibt der Bundesrat.

Eine Ausweitung auf die Geburtenzulage lehnt er daher ab. Es handle sich dabei um eine rein kantonale Leistung. Es stehe den Kantonen frei, eine Geburts- oder Adoptionszulage zu gewähren. Neun respektive acht Kantone haben eine solche eingeführt. Nach Angaben des Bundesrats erhielten 2014 die arbeitslosen Eltern von rund 200 Neugeborenen keine Geburtenzulage.