Zürich (sda). In der kommenden Woche führt der Bund die zweite nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende durch. Im Vorfeld dieser Konferenz hat der Schweizerische Arbeitgeberverband am Dienstag an einer Medienkonferenz in Zürich seine Position zu diesem Thema abgesteckt. Er bekräftigte dabei seine Unterstützung für die bereits vor einem Jahr beschlossenen Massnahmen. Neue Massnahmen, wie die Einführung eines erweiterten Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmende lehnt der Verband jedoch ab.
An der ersten Konferenz im April 2015 haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner auf Massnahmen in vier Bereichen geeinigt. So sollten neben einer Sensibilisierung der Arbeitgeber und einer Förderung der beruflichen Weiterbildung die Arbeitslosenversicherung und das System der Altersvorsorge besser auf die Bedürfnisse der älteren Arbeitnehmer ausgerichtet werden.
Der Arbeitgeberverband selbst hat gemäss eigener Einschätzung seinen Teil der Hausaufgaben gemacht. «Uns ist es gelungen, die Arbeitgeber vermehrt für die Beschäftigung der älteren Mitarbeitenden zu sensibilisieren und zu interessieren», sagte der Verbandspräsident Valentin Vogt. Dabei habe sich jedoch auch gezeigt, dass die Realität, wie sie sich in den Unternehmen präsentiere, in der politischen Diskussion verkannt werde.
Individuelle statt staatliche Lösungen
So sei es keineswegs so, dass die Arbeitgeber nicht an älteren Mitarbeitenden interessiert seien. Im Gegenteil: «Es steht grundsätzlich ausser Frage, dass sie bis zur Pensionierung oder allenfalls sogar länger beschäftigt werden», sagte Vogt. Wenn es zu Entlassungen von älteren Angestellten komme, liege das sowohl an der Führung wie am Mitarbeitenden. Würden zum Beispiel Leistungsdefizite nicht offen angesprochen und anschliessend angegangen, könne das dazu führen, dass für die Betriebe der Angestellte nicht länger haltbar sei.
Lösungen für solche Probleme müssten jedoch individuell und in jedem einzelnen Betrieb gefunden werden. Eine branchenübergreifende Lösung, wie zum Beispiel den von den Gewerkschaften geforderten erweiterten Kündigungsschutz, lehnt der Verband dagegen ab. «Das wäre kontraproduktiv», sagte Vogt. Ein solcher Kündigungsschutz würde sich nämlich bei der Stellensuche für diese Arbeitnehmenden nachteilig auswirken.
Insgesamt sieht sich der Arbeitgeberverband bei der Integration von älteren Arbeitnehmenden und von Frauen gut unterwegs. Die Statistik zeige, dass die Erwerbstätigenquote sowohl der über 55-Jährigen wie der Frauen in den letzten Jahren deutlich angestiegen sei, sagte Vogt. Umso schwieriger werde es jetzt jedoch, das noch brach liegende Arbeitskräftepotenzial noch besser auszuschöpfen. Der Verband warnt davor, eine Verbesserung über staatliche Eingriffe erreichen zu wollen. Sie würden laut Vogt nur den flexiblen und anpassungsfähigen Schweizer Arbeitsmarkt bedrohen.
Staat soll Kinderbetreuung finanzieren
Die Arbeitgeber stellen sich auch gegen sämtliche Pläne, welche die Einführung von Lohnbeiträgen für die Kinderbetreuung vorsehen. Der Verband begrüsst zwar eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Kinderbetreuung und eine punktuelle Finanzhilfe des Bundes zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze. Berappt werden soll das jedoch nicht durch die Unternehmen und die Arbeitnehmenden, sondern durch den Staat. «Die öffentliche Hand hat sich für diese Aufgabe aus allgemeinen Steuermitteln zu bedienen», sagte dazu Daniela Lützelschwab, die beim Arbeitgeberverband für das Ressort Arbeitsmarkt zuständig ist.