Bern (sda). Die Festlegung von Mindestlöhnen via NAV ist für den Arbeitgeberverband ein erheblicher Eingriff in die unternehmerische Autonomie bei der Lohnfindung, wie der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) in einer Mitteilung zum Entscheid des Ständerats festhält.
Bei blossem Verdacht auf wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietung könnten Normalarbeitsverträge damit verlängert werden. Ein konkreter Nachweis müsse nicht erbracht werden. Laut dem SAV genügen aber blosse Hinweise nicht, um «ein solch staatliches Lohndiktat» zu rechtfertigen.
Die neuen Möglichkeiten bei der Verlängerung der Normalarbeitsverträge seien von Kantonen in der lateinischen Schweiz verlangt worden, erklärte Thomas Zimmermann, Mediensprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Mit der übergangslosen Verlängerung befristeteter Mindestlohnbestimmungen könne verhindert werden, dass durch den Wegfall eines Normalarbeitsvertrages mit Mindestlöhnen Lohndruck entstehe.
Wie der Gewerkschaftsbund weiter festhält, konnte sich Dumping bisher für eine Firma lohnen. Die Erhöhung der Bussen bei Lohndumping vom heutigen Maximum von 5000 Franken auf neu 30'000 Franken sei daher überfällig gewesen.
Der Ständerat war am Dienstag überraschend dem Nationalrat gefolgt und hatte härtere Sanktionen und der erleichterten Verlängerung von NAV zugestimmt.