Bern (sda). Das heute gültige Arbeitszeitgesetz aus dem Jahr 1971 müsse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung angepasst werden, begründet der Bundesrat die Revision. In der Botschaft verweist er auf verschiedene Entwicklungen.
So führe die 24-Stunden-Gesellschaft zum Beispiel zu längeren Betriebszeiten, das Mittagessen in der Familie sei nicht mehr verbreitet, für Aufträge im öffentlichen Verkehr würden vermehrt auch Dritte eingesetzt. Das AZG gilt für Angestellte von Bahn-, Tram-, Bus-, Seilbahnunternehmen.
Vorgesehen sind mit der nach der Vernehmlassung nur geringfügig angepassten Gesetzesrevision verschiedene Änderungen. Neu sollen auch Mitarbeiter von Drittfirmen dem AZG unterstellt werden, wenn sie sicherheitsrelevante Tätigkeiten im öffentlichen Verkehr ausführen. Heute ist die Situation paradox. Wird zum Beispiel eine Baustelle im Schienenverkehr durch einen Angestellten einer Transportunternehmung gesichert, untersteht dieser dem AZG. Wird die gleiche Tätigkeit durch einen Angestellten einer externen Firma ausgeübt, gilt dies nicht.
Eine weitere Änderung betrifft verschiedene Pausen- und Ruhetagsregelungen. Diese sollen grundsätzlich flexibler ausgestaltet werden können. Die Zahl möglicher Nachtarbeitseinsätze wird nach oben angepasst. Eine Neuerung und Vereinheitlichung sieht die Gesetzesrevision für das Verwaltungspersonal von Transportunternehmungen vor. Dieses soll neu nicht mehr dem AZG unterstehen, sondern wie die meisten Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz (ArG). Heute gilt das AZG bei verschiedenen Transportunternehmen auch für das Verwaltungspersonal.
Arbeitnehmervertreter hatten diese Änderung kritisiert und vor Ferieneinbussen gewarnt. Denn über 60-jährige Arbeitnehmer, die dem AZG unterstellt sind, erhalten eine zusätzliche Ferienwoche. Der Bundesrat hält diese Befürchtung für unbegründet.
Meist würden die Unternehmen allen Angestellten die gleichen Ferientage zusprechen. Sollten Verwaltungsangestellte dennoch weniger Ferien zugesprochen bekommen als andere Angestellte der Transportunternehmung, so sei dies aber gerechtfertigt. Schliesslich sei das Betriebspersonal mit unterschiedlichen Arbeitszeiten rund um die Uhr erhöhten Anforderungen ausgesetzt.