Betreiber von Tankstellenshops stimmen Gesamtarbeitsvertrag zu

Der erste nationale Gesamtarbeitsvertrag für den Detailhandel ist in trockenen Tüchern. Der Verband der Tankstellenshopbetreiber (VTSS) hat dem Gesamtarbeitsvertrag zugestimmt.

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Zürich (sda). An ihrer jährlichen Versammlung haben zwei Drittel der Mitglieder des VTSS den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Tankstellenshops gutheheissen. Zuvor habe es jedoch "intensive Diskussionen" gegeben, teilte der Verband am Freitag mit. Aus der Mitteilung geht hervor, dass Shopbetreiber Mehrkosten und zusätzlichen administrativen Aufwand befürchten. Doch Verbandspräsident Walter Eberle zeigt sich zufrieden darüber, dass der GAV der Branche "langfristig Ruhe und Rechtssicherheit" bringe.

Ende November letzten Jahres hatten der VTSS und die Gewerkschaften Unia, Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz den GAV ausgehandelt. Er legt unter anderem Mindestlöhne fest, regelt die Arbeitszeiten und sichert Sozialleistungen. In den nächsten Wochen soll das Seco den Vertrag allgemeinverbindlich erklären. In Kraft treten soll er am 1. Januar 2017.

Der GAV Tankstellenshops ist der erste, der schweizweit die Arbeitsbedingungen für alle rund 12'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tankstellenshops als einer Branche des Detailhandels regelt.