Bern (sda). Die aktuelle Regelung sieht 26 freie Sonntage pro Kalenderjahr vor. Allerdings hat der Bund den Betrieben seit einigen Jahren eine Globalbewilligung erteilt, die es erlaubt, die Anzahl der freien Sonntage auf 12 zu reduzieren. Diese Bewilligung läuft Ende Monat aus.
Die bewährte Praxis werde nun per 1. September ins ordentliche Recht überführt, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Mittwoch mit. Die Änderung sei vom Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse-, und Kartoffelhandels (Swisscofel) gemeinsam mit den involvierten Sozialpartnern beantragt worden.
In den Wochen ohne freien Sonntag müssen die Angestellten entweder 47 Stunden am Stück frei erhalten oder zwei Mal mindestens 35 aufeinanderfolgende Stunden. Auch diese Regelung entspricht der bisherigen, durch die Globalbewilligung ermöglichten Praxis.
Begründet wird die Ausdehnung der Sonntagsarbeit mit verändertem Konsumverhalten und Produktionsmethoden. Die Arbeitsabläufe und die Nachfrage der Konsumenten nach Frischprodukten hätten sich in den letzten Jahren geändert, heisst es im erläuternden Bericht.
Wegen neuer Produktionsmethoden und der Internationalisierung des Handels gebe es keine saisonalen Reifezeiten mehr. Viele Obst- und Gemüsesorten würden zu jeder Jahreszeit geerntet und angeboten.