Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich die Bundesverwaltung, attraktive Rahmenbedingungen für mobile Arbeitsformen zu schaffen. Es ist insbesondere die Aufgabe von Vorgesetzten, ihren Mitarbeitenden mobile Arbeitsformen zu ermöglichen und in den Arbeitsalltag einfliessen zu lassen. Auf der einen Seite soll die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch mobile Arbeitsformen erleichtert werden. Auf der anderen Seite werden durch eine «smarte» Arbeitsplanung Energieverbrauch und Verkehrsinfrastrukturen entlastet.
Mit der Umsetzung der Ziele der Charta der «Work Smart Initiative» will die Bundesverwaltung ihren Anspruch unterstreichen, als moderne und attraktive Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt wahrgenommen zu werden.