Beteiligt sich die Firma nicht an den Verpflegungskosten, wählt der Mitarbeitende den steuerfreien Betrag, bis zum gesetzlichen Maximum von CHF 180.- pro Monat, den er auf die Lunchkarte laden möchte. Dank dieser Steueroptimierung kann seine Kaufkraft im Vergleich zum gleichen Betrag, den er als Lohn behält, bis um das Doppelte gesteigert werden, teilt Swibeco mit. Trägt die Firma einen Teil der Verpflegungskosten, kann der Mitarbeitende diesen Betrag durch Umwandlung seines Brutto- oder Nettolohns bis zu CHF 180.- pro Monat aufstocken.
Einlösbar ist die Lunchkarte neben allen Restaurants, Fast Foods, Cafés, Take-aways und Kantinen auch in allen Supermärkten sowie Lieferdiensten – insgesamt in mehr als 35'000 Verkaufsstellen in der ganzen Schweiz.