Bern (sda). Das erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Dienstag in der Fragestunde des Nationalrates. Vor kurzem waren in einer Stellenanzeige Bewerber gesucht worden, die keinerlei militärische Verpflichtungen haben. Über die Anzeige wurde in den Medien berichtet.
Der Waadtländer SVP-Nationalrat Michaël Buffat erkundigte sich nun, ob eine solche Diskriminierung bei der Anstellung rechtmässig sei. Auch wollte er wissen, auf welche Weise und mit welchen Mitteln der Bundesrat gedenke, diesen Ansatz zu bekämpfen.
Sommaruga stellte fest, das Gleichstellungsgesetz verbiete jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, namentlich bei der Einstellung. Niemand dürfe wegen seines Geschlechts diskriminiert werden.
Weil nur Männer zu Militärdienst verpflichtet seien, stelle die Ablehnung einer Einstellung wegen militärischer Verpflichtungen eine indirekte Diskriminierung dar, ausser ein objektives Kriterium rechtfertige sie. Im Falle einer diskriminierenden Ablehnung habe die betroffene Person Anspruch auf eine Entschädigung.
Eine Diskriminierung in einer Stellenausschreibung genüge nicht, um das Recht auf eine Entschädigung auf Basis des Gleichstellungsgesetzes geltend zu machen, sagte Sommaruga weiter. Im Falle einer erfolglosen Bewerbung könne die Ausschreibung aber ein Indiz auf Diskriminierung darstellen.
Gesetzesänderungen plant der Bundesrat wegen solcher Inserate nicht: Aus seiner Sicht genüge der durch das Gleichstellungsgesetz gewährte Schutz gegen Diskriminierung, sagte die Justizministerin.