28.02.2018

Gleichstellung: Lohndiskriminierung lässt sich laut Studie nicht wegerklären

In der Debatte zur Lohndiskriminierung haben bürgerliche Ständeräte am Mittwoch in Frage gestellt, dass der unerklärbare Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen auf Diskriminierung zurückzuführen ist. Der Bundesrat hat dies untersuchen lassen. Aus seiner Sicht ist es erwiesen.

Bern (sda). Eine 2015 veröffentlichte Studie der Universität St. Gallen und des Forschungsbüros INFRAS kam zum Schluss, dass ein erheblicher Teil des Lohnunterschiedes unerklärbar bleibt, auch wenn zusätzliche Faktoren berücksichtigt oder andere statistische Methoden angewendet werden.

Fest steht, dass Frauen rund 20 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Rund 40 Prozent der Lohndifferenz lassen sich erklären, etwa mit Unterschieden bei Bildung und Dienstjahren. Umstritten ist, ob es sich beim unerklärbaren Teil tatsächlich um Diskriminierung handelt.

Führungserfahrung berücksichtigen

Kritiker monieren, dass dieser Teil verschwinden würde, wenn weitere Faktoren berücksichtigt würden – beispielsweise Führungserfahrung, Weiterbildung, Sprachkenntnisse sowie die effektive Erwerbserfahrung, inklusive Karriereunterbrüche.

Die Autoren der Studie raten davon ab, zusätzliche Faktoren einzubeziehen. Das bestehende Modell berücksichtige bereits die berufliche Stellung, welche stark mit Führungserfahrung zusammenhänge, argumentieren sie. Damit hätte dieses Kriterium wenig zusätzliches Erklärungspotenzial.

Unterschiedliche Bewertung

Kriterien wie die effektive Erwerbserfahrung wiederum bergen laut der Studie Diskriminierungspotenzial: Werden sie berücksichtigt, wird «wegerklärt», was faktisch eine Diskriminierung ist. Der Grund dafür ist, dass Arbeitgeber Karriereunterbrechungen von Frauen und Männern unterschiedlich bewerten. Wird die Karriere wegen Militärdienst unterbrochen, ist das mit geringeren Lohneinbussen verbunden als ein Unterbruch wegen Erziehungsarbeit.

Das gilt auch für das Erwerbspensum: Die Berufserfahrung einer Teilzeit arbeitenden Frau mit Erziehungsaufgaben wird gemäss der Studie unverhältnismässig tiefer bewertet als die Berufserfahrung eines Mannes mit Teilpensum und ehrenamtlichen Tätigkeiten wie politischen Mandaten.

Ungleichheit bleibt

Die Autoren betrachten die derzeit verwendeten Kriterien als geeignet. Zusätzlich berücksichtigt werden könnten aus ihrer Sicht etwa die Arbeitsbedingungen, also die psychische und physische Belastung. Unabhängig von der Auswahl der Erklärungsfaktoren kann die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aber laut der Studie nicht umfassend erklärt werden.

Was andere statistische Methoden betrifft, sehen die Autoren zwar Möglichkeiten für Verbesserungen. Sie weisen jedoch auf grösseren Aufwand hin. Zudem ändere auch das nichts am unerklärbaren Teil der Lohnungleichheit. Der statistisch signifikante unerklärbare Anteil liegt gemäss der Studie je nach Methode zwischen zwischen 7,6 und 11,6 Prozent.