Hoher Beamte blitzt mit Beschwerde gegen Kündigung ab

Der Neuenburger Staatsrat hat das Arbeitsverhältnis zu einem hohen Kantonsangestellten vergangenes Jahr zu Recht aufgelöst, wie das Bundesgericht entschieden hat. Dem Betroffenen waren unter anderem ein autoritärer Führungsstil und Kompetenzübertretungen vorgeworfen worden.

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Lausanne (sda). Der ehemalige Angestellte war seit 2010 im heutigen Departement für Raumplanung und Umwelt angestellt. Ihm wurde von Seiten der Mitarbeiter vorgeworfen, dass er ein Klima der Angst schaffe, autoritär sei und alles kontrollieren wolle. Die Situation führte dazu, dass mehrere Angestellte gesundheitliche Probleme bekamen.

Im Januar 2014 suspendierte der unterdessen zurückgetretene Staatsrat Yvan Perrin den Beamten per sofort. Im März wurde diesem die Kündigung auf Mitte Jahr mitgeteilt.

Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz kürzlich bestätigt. Aufgrund der hohen und damit wichtigen Position des Mitarbeitenden sei das schnelle Handeln des Staatsrats notwendig und richtig gewesen. Eine Verwarnung bei einem Angestellten in dieser Funktion sei nicht möglich, da das Funktionieren der Verwaltung Priorität habe. (Urteil 8C_585/2014 vom 29.05.2015)