Kanton St. Gallen führt Vertrauensarbeitszeit für Kader ein

Höhere Kader der St. Galler Kantonsverwaltung dürfen in Zukunft nicht mehr unbeschränkt Überzeit und Ferienguthaben anhäufen. Der Kantonsrat hiess dazu am Dienstag mit 96 zu 0 Stimmen eine Motion gut. Den Ball ins Rollen gebracht hatte der «Fall Wüst».

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St. Gallen (sda). Der Rat hiess die Motion von SVP, CVP-EVP und FDP in einer geänderten Version gut, wie sie die Regierung vorgeschlagen hatte. Für das höhere Kader wird die Vertrauensarbeitszeit «unter sinngemässer Berücksichtigung des Bandbreitenmodells» eingeführt.

Auch die Modalitäten des Nachbezugs von Ferien und der Kompensation von Gleitzeit werden präzisiert. Die Regierung muss eine Anpassung der Personalgesetzgebung ausarbeiten. Die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber solle darunter aber nicht leiden, heisst es im Motionstext.

Anlass zur Motion gab der «Fall Wüst»: Der ehemalige Generalsekretär des Gesundheitsdepartements, Roman Wüst, hatte nach seiner Pensionierung im vergangenen Jahr eine Abgeltung in der Höhe eines Jahresgehalts von 238'000 Franken für Überzeit und Ferien erhalten, die er in seiner 33-jährigen Tätigkeit angehäuft hatte.

Als dies Anfang 2016 öffentlich bekannt wurde, kam es zu einem Sturm der Entrüstung und zu empörten Leserbriefen. Wüst zahlte darauf die Abgeltung dem Kanton zurück. Im Kantonsrat wurden die Motion sowie mehrere Interpellationen zur Ferien- und Überzeitabgeltung eingereicht.