Lausanne (sda). Im konkreten Fall sah der Arbeitsvertrag des Senior Private Bankers einen Jahreslohn von rund 220'000 Franken und Bonuszahlungen auf freiwilliger Basis vor. In den letzten zwölf Monaten vor der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im März 2013 wurde dem Banker ein Grundlohn von 239'000 Franken ausbezahlt.
Im Juni des gleichen Geschäftsjahres, das bei der Rothschild Bank jeweils vom 1. April bis am 31. März dauert, floss zudem ein Bonus von 214'000 Franken auf das Konto des Mannes. Im Dezember folgten weitere 30'000 Franken.
Der Banker erzielte damit ein Einkommen von 483'000 Franken, was gemäss einem Urteil des Bundesgerichts vom September 2015 als «sehr hohes Salär» gilt. Ein solches liegt gemäss jenem Entscheid vor, wenn ein Jahressalär fünf mal höher ist als der Mittelwert der Schweizer Löhne in der Privatwirtschaft. Bei diesen sehr hohen Löhnen sind Bonuszahlungen immer eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sie gelten nicht mehr als Lohnbestandteil.
Unerheblich ist gemäss Bundesgericht, dass es sich bei den ausbezahlten 214'000 Franken um den Bonus für das vorgängige Geschäftsjahr handelte. Massgebend für die Berechnung des Jahressalärs sei nicht, für welches Geschäftsjahr eine Zahlung erfolge, sondern zu welchem Zeitpunkt. (Urteil 4A_565/2015 vom 14.04.2016)