Keine Beschwerden gegen Strafregisterauszüge im Tessin

Die Strafregisterauszüge, welche der Kanton Tessin seit April für Aufenthaltsbewilligungen einfordert, sorgen seit Wochen für Gesprächsstoff. Zuletzt wurde der Schweizer Botschafter in Rom einbestellt. Bei den zuständigen Behörden sorgt die Regelung dagegen für wenig Aufregung.

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Bellinzona (sda). 9000 Personen hätten mittlerweile einen Antrag nach dem neuen Muster gestellt – eine Beschwerde hätte niemand eingereicht, sagte ein Sprecher des Tessiner Departements der Institutionen am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte zugleich eine entsprechende Meldung des Tessiner Fernsehens RSI vom Dienstagabend.

Am Anfang sei die neue Massnahme noch unbekannt gewesen, mit der Zeit hätten aber alle Personen unaufgefordert ihrem Antrag einen Strafregisterauszug beigefügt, sagte der Departementssprecher.

Personenfreizügigkeit verletzt

Sowohl das italienische Aussenministerium als auch die EU-Parlamentarierin Lara Comi hatten in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass das generelle Einfordern von Strafregisterauszügen das Personenfreizügigkeitsabkommen verletze.

Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hielt sich auf Anfrage bedeckt. Der Bundesrat werde sich in nächster Zeit mit dem Thema beschäftigen und gemeinsam mit den Tessiner Behörden nach einer Lösung suchen, sagte ein EJPD-Sprecher in der vergangenen Woche.

Der Tessiner Regierungspräsident Norman Gobbi (Lega) wollte an der von ihm beschlossenen Neuregelung festhalten. Es handle sich um eine einfache Informationsabfrage, die keinen ausländischen Arbeiter daran hindere, seinem Beruf im Tessin nachzugehen, sofern er keine schweren Straftaten begangen habe, teilte er auf Nachfrage mit.