Chur (sda). Es war aber nicht die Anhebung des Rentenalters um ein Jahr, die im 25-köpfigen Landtag über Stunden zu reden gab, sondern der Staatsbeitrag. Letztlich setzte sich der Vorschlag der Regierung durch, womit der indexierte Zuschuss 30 Millionen Franken pro Jahr beträgt, anstelle der 50 Millionen Franken heute.
Die Revision hat zum Ziel, die AHV längerfristig auf ein finanziell gesundes Fundament zu stellen, wobei die Kasse derzeit mit drei Milliarden Franken gefüllt ist, was für elf Jahresausgaben reicht. Mit dem revidierten AHV-Gesetz sollte der AHV-Fonds in 20 Jahren immer noch mit sieben Jahresausgaben dotiert sein.
«Weihnachtsgeld» bleibt
Dazu müssen auch die Versicherten und deren Arbeitgeber einen Beitrag leisten. Neben der Erhöhung des Rentenalters werden die Beiträge um je 0,15 Prozentpunkte auf insgesamt 8,1 Prozent angehoben.
Nicht geschafft hat es die Regierung, das so genannte «Weihnachtsgeld» zu kappen. Damit gemeint ist die 13. AHV-Rente. Deren Abschaffung war schon in der Vernehmlassung zur Revision auf harsche Kritik gestossen. In Kraft tritt die Gesetzesrevision auf Anfang nächsten Jahres.
Auch berufliche Vorsorge verbessert
Nach der AHV-Revision nahm das Parlament Korrekturen an der betrieblichen Personalvorsorge vor. Dabei ging es um die Sicherung der zweiten Säule sowie die Erhöhung des Leistungsniveaus. Konkret wurde die Versicherungspflicht von 20'880 Franken auf 13'920 Franken Jahreseinkommen gesenkt. Ausserdem beginnt der Sparprozess neu schon im 19. und nicht erst im 23. Lebensjahr. Dadurch sind mehr Beschäftigte beitragspflichtig. Die Diskussionen bei diesem Geschäft waren weit weniger kontrovers als jene bei der AHV-Revision.