Lyon (sda/afp). Der Generaldirektor des Unternehmens in der nahe Lyon gelegenen Stadt Villefranche-sur-Saône hatte sich zur Frau umoperieren lassen und war später entlassen worden.
Die Textilfirma begründete die Entlassung mit fehlender Motivation und mangelnder Kommunikation, angeführt wurden auch teure Auslandstelefonate. Die Klägerin argumentierte dagegen, die Geschlechtsumwandlung sei der wahre Grund für ihre Entlassung gewesen.
Das Arbeitsgericht urteilte, die Klägerin sei «ohne wirklichen und ernsthaften Grund» entlassen worden. Nach der Geschlechtsumwandlung sei sie ausserdem Ziel von «unfreundlichen Bemerkungen» und Beleidigungen geworden. Ausserdem sei ihre Autorität in Frage gestellt worden.