Bern (sda). Die Einführung einer Meldepflicht hatte Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) verlangt. Die kleine Kammer hatte seine Motion knapp gutgeheissen; der Bundesrat lehnte sie hingegen ab.
Der Kreis der Leistungserbringer, die der Meldepflicht unterstellt würden, sei zu weit gezogen, begründeten Gesundheitsminister Alain Berset und Kommissionssprecher Ignazio Cassis (FDP/TI) die Ablehnung. Gemäss Motionstext müssten auch Heilbäder oder die Rega längere Arbeitsunfähigkeiten melden.
Die Rolle der Arbeitgeber werde dagegen ausgeblendet, betonte Kommissionssprecherin Maja Ingold (EVP/ZH). Sie verwies deshalb auf eine Motion der Gesundheitskommission, die alle beteiligten und relevanten Akteure berücksichtige. Diese Motion nahm der Nationalrat am Mittwoch stillschweigend an.
Stimmt auch der Ständerat zu, muss der Bundesrat Massnahmen entwickeln, um die Früherfassung von Krankheitsfällen von Erwerbstätigen und deren Rückkehr in den Arbeitsprozess zu verbessern. Arbeitgeber, Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer sowie IV-Stellen sollen dafür ausgerüstet werden, die Federführung des gezielten «Zurück-an-die-Arbeit»-Managements zu übernehmen, wie es in der Motion heisst. Diese wurde auch vom Bundesrat unterstützt.
Für die Meldepflicht machte sich eine Minderheit von SVP und FDP stark – allerdings vergeblich. Der Nationalrat versenkte die Motion schliesslich mit 127 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Diese ist damit vom Tisch.