Plattform der Arbeitnehmerverbände fordert flexibleres Arbeitszeitgesetz

Die «Plattform» der Arbeitnehmerverbände Angestellte Schweiz, Kaufmännischer Verband, Schweizer Kader Organisation SKO und der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management (ZGP) fordert die Modernisierung des Arbeitsgesetzes für Arbeitnehmende mit hoher Arbeitszeitautonomie. Das heisse: eine einfachere Handhabung des Arbeitsgesetzes, mehr Flexibilität bei hohem Arbeitsanfall, das Recht, die Arbeit örtlich flexibel zu erbringen (z.B. Home Office) und ein verbesserter Gesundheitsschutz.

Zürich (Die Plattform). Dies geht aus einer Mitteilung der Verbände hervor. Das Arbeitsgesetz müsse der Realität der Arbeitswelt angepasst werden, so die Verbände weiter. Die «Plattform» fordert die Modernisierung des Arbeitsgesetzes. Die Flexibilisierung der Arbeit, welche für viele Arbeitnehmende Realität sei, müsse auch im Arbeitsgesetz geregelt sein. Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinne die freie Einteilung der Arbeit an Bedeutung. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und ausserberuflichen Aktivitäten solle verbessert werden. Für Arbeitnehmende mit Arbeitszeitautonomie, welche ihre Arbeitszeit mehrheitlich frei einteilen können, seien die Bestimmungen im geltenden Arbeitsgesetz ungenügend. Anpassungen für diese Gruppe von Arbeitnehmenden seien deshalb notwendig.

Die «Plattform» fordert ein gesetzlich verankertes Jahresarbeitszeitmodell, das definiert, für welche Arbeitnehmenden die Flexibilisierung gilt. Gleichzeitig müsse der Begriff «Arbeitnehmer, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben» genauer erklärt werden. Mit der Flexibilisierung müssten wirksame Massnahmen im Gesundheitsschutz einhergehen. Die Prävention psychosozialer Risiken steht dabei im Vordergrund.

Der Vorschlag der «Plattform» sieht laut der Mitteilung folgende Punkte vor:

  • Zielgruppe sind Arbeitnehmende mit mehrheitlicher Arbeitszeitautonomie, d.h. Arbeitnehmende mit Gestaltungsautonomie, welche mindestens 50 Prozent ihrer Arbeits- und Kompensationszeit selber bestimmen können.
  • Arbeitszeit ist mit dem Arbeitgeber im Rahmen eines vertraglichen Jahresarbeitszeitmodells partnerschaftlich und gleichberechtigt zu definieren.
  • Keine Veränderung der jährlichen Maximalarbeitszeit (52 x 45 Stunden).
  • Keine Veränderung der jährlichen Überzeit (170 Stunden).
  • Möglichkeit einer zeitlich beschränkten Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden. In diesen Zeiten sind Überstunden und Überzeit eingeschlossen. → Vereinfachte Regelung, da Vorschriften zu täglicher Überzeit wegfallen.
  • Vereinfachung der Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften: Ausdehnung des täglichen Arbeitszeitraums auf 15 Stunden und dementsprechend eine mögliche Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden (im Durchschnitt über 4 Wochen jedoch 11 Stunden).
  • Recht auf örtliche Flexibilität (z.B. Home Office), insbesondere im Überzeitbereich.
  • Flexible Einteilung der Arbeit über die Arbeitswoche.
  • Massnahmen zum Gesundheitsschutz sind bei diesem Jahresarbeitszeit-Modell zwingend.

Die Verbände der «Plattform» würden Stellung nehmen zu den aktuellen parlamentarischen Geschäften zum Arbeitsgesetz und setzten sich in der weiteren politischen Beratung im Sinne ihrer Mitglieder für diesen Vorschlag ein.

Die «Plattform» vertritt die gemeinsamen politischen Interessen von Angestellte Schweiz, des Kaufmännischen Verbandes (kfmv), der Schweizer Kader Organisation SKO und der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management (ZGP) gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Zusammen vertreten diese Verbände die Anliegen von rund 80000 Mitgliedern in bildungs-, wirtschafts- und angestelltenpolitischen Themen. Ziel ist es, übergeordnete politische Interessen zu bündeln und konsensorientierten und kompromissfähigen Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen.