Bern (sda). Neu können SBB-Mitarbeiter zwischen verschiedenen Pensionierungsmodellen und einem Lebensarbeitszeitmodell auswählen. Mitarbeiter, die einer hohen gesundheitlichen Belastung ausgesetzt sind und/oder die wenig verdienen, können sich künftig einfacher Frühpensionieren lassen.
Doch auch wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus arbeiten will, erhält dafür eine neue Möglichkeit. Vorgesehen ist, dass Mitarbeiter zwar länger, dafür zu weniger Prozent arbeiten können, und dabei keine Renteneinbussen in Kauf nehmen müssen. So kann eine Person zum Beispiel vom 62. bis zum 67. Altersjahr zu einem 60-Prozent Pensum arbeiten.
Beim Lebensarbeitszeitmodell können Mitarbeiter Lohn und/oder Arbeitszeit einsparen. Diese Ersparnisse können sie dann für Langzeiturlaube, eine vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand einsetzen.
Die im aktuellen GAV festgelegte «Lohngarantie 2011» wird weitergeführt. Das heisst: Wird bei den jährlichen Verhandlungen eine Lohnerhöhung festgelegt, erhalten Mitarbeiter mit einer vertraglichen Lohngarantie die Hälfte der generellen Lohnerhöhung. Für die individuelle Lohnentwicklung wird mehr Geld zur Verfügung stehen. Im Detail wird die SBB mit den Personalverbänden jährlich aushandeln, wie hoch diese ausfallen werden.
Mehr Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Die Sonntagszulagen werden vereinheitlicht und schrittweise erhöht. Der Vaterschafts- und Adoptionsurlaub wird von fünf auf zehn Tage erhöht, der Mutterschaftsurlaub von heute vier Monaten auf 18 Wochen verlängert.
SBB- und Personalvertreter sind mit dem ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag zufrieden, wie aus der gemeinsamen Medienmitteilung hervorgeht. Der GAV gilt für alle gut 25'000 Mitarbeiter von SBB und SBB Cargo.