Bern (sda). Heute fehlen im Obligationenrecht die Voraussetzungen, unter welchen ein Normalarbeitsvertrag (NAV) verlängert werden kann. Der Bundesrat schlägt vor, dass neu die zuständige tripartite Kommission eine Verlängerung beantragen kann, wenn sie wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt hat und ihr Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem und wiederholtem Lohndumping kommen kann.
Die beiden Voraussetzungen - Verstösse und Hinweise - müssen gemäss Bundesrat beide erfüllt sein. Allerdings hat der Nationalrat in der Frühlingssession bei der Revision des Entsendegesetzes dieselben Voraussetzungen für eine Verlängerung von Normalarbeitsverträgen bereits definiert, die Hürden aber tiefer gelegt: In seinem Vorschlag muss nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllt sein.
Da der Bundesrat nicht auf Eintreten auf seine Vorlage bestand und die Kommission Nichteintreten empfahl, wurde der Entscheid ohne Abstimmung gefällt. Allerdings hat der Entscheid unterschiedliche Hintergründe.
Während die Ratsrechte keine Ausweitung der Flankierenden Massnahmen will und hofft, dass der Ständerat die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen aus dem Entsendegesetz kippt, ist die Ratslinke zusammen mit der CVP gegen die hohen Hürden, die der Bundesrat mit seinem vorliegenden Vorschlag setzt.
Es sei paradox, dass der Bundesrat für die Verlängerung eines NAV höhere Hürden setze, als für den ursprünglichen Erlass eines NAV, sagte Marina Carobbio (SP/ TI). Magdalena Martullo (SVP/GR) warnte hingegen vor staatlichen Eingriffen in die unternehmerischen Freiheiten und vor staatlich verordneten Mindestlöhnen.
Der Nationalrat wird sich in Kürze noch zu vier gleichlautenden Motionen zum selben Anliegen äussern müssen. Im Ständerat ist die Behandlung des Entsendegesetzes derzeit sistiert, weil er für die Beratung den (heutigen) Entscheid des Nationalrates abwarten wollte.
Normalarbeitsverträge werden in Branchen erlassen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt und in welchen es wiederholt zu missbräuchlicher Lohnunterbietung gekommen ist. Ein NAV sieht nach Regionen und gegebenenfalls Orten differenzierte Mindestlöhne vor.