Unternehmen sollen gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen

Wirtschaftsakteure sollen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck ein Positionspapier verabschiedet, das vier strategische Stossrichtungen festlegt und einen Aktionsplan mit Massnahmen enthält.

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Bern (sda). Die internationale Positionierung der Schweizer Unternehmen als verantwortungsvolle und wettbewerbsfähige Akteure soll langfristig gestärkt werden, heisst es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) vom Mittwoch.

Gleichzeitig leiste eine breite und konsequente Anwendung der so genannten Corporate Social Responsibility einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Zwei Hauptziele

Das vom SECO erarbeitete und vom Bundesrat verabschiedete Positionspapier verfolge zwei Hauptziele: Es informiere Unternehmen und deren Anspruchsgruppen über die Ziele und Erwartungen des Bundes in Bezug auf die CSR und gebe einen Überblick über aktuelle und zukünftige Aktivitäten in diesem Bereich auf Bundesebene.

Vier strategische Stossrichtungen der Bundesaktivitäten sind festgelegt: Der Bund setze sich auf internationaler Ebene für die Gestaltung von CSR-Standards ein, sensibilisiere und unterstütze Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung, stärke die CSR in Entwicklungs- und Transitionsländern und fördere die Transparenz von CSR-Aktivitäten. Die Massnahmen zu den vier Stossrichtungen seien in einem Aktionsplan 2015 bis 2019 festgehalten, welcher Bestandteil des Positionspapiers ist.

Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Mit dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, achte der Bund auf eine breite internationale Abstützung der CSR-Initiativen und suche Lösungen, die keine unverhältnismässige administrative Belastung mit sich brächten, heisst es in der Mitteilung.

Das SECO koordiniere die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplans mit den betroffenen Behörden, Unternehmen und Verbänden. Nach zwei Jahren erstatte es dem Bundesrat Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans.

Das Positionspapier und der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der für Mitte 2015 geplant ist, ergänzten sich gegenseitig, heisst es weiter. Das Positionspapier nehme keine Entscheidungen zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien vorweg.