Verzögerte fristlose Kündigung eines HSBC-Kadermanns war korrekt

Die HSBC Private Bank in Genf entliess einen Mitarbeiter über 30 Tage nach dessen Festnahme wegen vermuteter Geldwäscherei fristlos. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das Vorgehen der Bank korrekt war und diese dem Ex-Angestellten keine Entschädigung schuldet.

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Lausanne (sda). Der ehemalige Kadermann der HSBC hatte Drogengelder in Höhe von 12 Millionen Euro gewaschen. Mitbeteiligt war dessen Bruder, der ebenfalls eine hohe Position bei einem anderen Unternehmen innehatte. Die Gelder waren zwischen Marokko, Frankreich und der Schweiz verschoben worden.

Am 10. Oktober 2012 wurde der Kadermann festgenommen. Der Präsident des Verwaltungsrats der HSBC war jedoch bereits im August 2012 über die damals vermuteten Machenschaften seines Angestellten informiert worden. Die Bank entliess den Mitarbeiter schliesslich am 15. November fristlos – 35 Tage nach dessen Verhaftung. Diese Kündigung focht der Ex-Angestellte an und erhielt vor der kantonalen Instanz noch recht.

Zu lange gewartet

Das Genfer Gericht kam zum Schluss, dass die Bank mit der fristlosen Kündigung zu lange gewartet habe. Es verpflichtete die Bank zu einer Lohnnachzahlung von rund 50'000 Franken. Das Begehren des Kadermanns auf eine Entschädigung und die Auszahlung eines Teils des Bonus' wies das Gericht ab.

Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz nun aufgehoben, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Die Bank habe mit der Entlassung zuwarten dürfen, hält es in seinem Urteil fest. Es sei nach der Verhaftung des Angestellten nicht ausgeschlossen gewesen, dass dieser unschuldig sei. Die Verlängerung der Untersuchungshaft des Mannes habe die Bank jedoch als Indiz für ein fehlerhaftes Verhalten annehmen dürfen.

Ende Januar 2013 wurde der ehemalige Kadermann wegen Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. (Urteile 4A_251/2015 und 4A_253/2015 vom 06.01.2016)