Baar ZG (sda).
8. Dezember 2014: Die Erben des Unternehmensgründers wollen ihre Sika-Anteile, die in der Schenker-Winkler-Holding (SWH) gebündelt sind ,an den französischen Bauriesen Saint-Gobain verkaufen. Die Sika-Konzernleitung und ein Teil des Verwaltungsrates (VR) drohen daraufhin mit dem Rücktritt. Der Aktienkurs bricht um 22 Prozent ein.
10. Dezember 2014: Die Gründerfamilie Burkard beantragt eine ausserordentliche Generalversammlung (a.o. GV), bei der sie den VR-Präsidenten und zwei weitere Verwaltungsräte wegen ihres Widerstands gegen die Übernahme durch Chris Tanner und Max Roesle ersetzen will. Tanner zieht seine Kandidatur zwei Wochen später zurück.
23. Dezember 2014: Die Anlagestiftung Ethos will zusammen mit anderen Minderheitsaktionären an der a.o. GV die sogenannte Opting-Out-Klausel aus den Statuten streichen lassen. Ohne die Klausel müsste Saint-Gobain eine Offerte für das gesamte Kapital unterbreiten. 22 Pensionskassen von Schweizer Unternehmen, Städten und öffentlichen Institutionen treten einer entsprechenden Unterstützergruppe bei.
26. Januar 2015: Der Sika-VR will an der kommenden GV das Stimmrecht der Gründerfamilie auf 5 Prozent beschränken und beruft keine a.o. GV ein. Die Familienholding bezeichnet das Vorgehen als illegal und ergreift juristische Gegenwehr.
4. Februar 2015: 106 leitende Sika-Angestellte fordern die Führung von Saint-Gobain in einem offenen Brief auf, den Kauf von Sika zu überdenken. Saint-Gobain-Chef Pierre-André de Chalendar antwortet wenige Tage später, der Entscheid, den mit den Sika-Erben abgeschlossenen Kaufvertrag zu vollziehen, sei «unwiderruflich». Seine Einladung zu einem runden Tisch lehnen die Sika-Angestellten ab.
5. Februar 2015: Die Sika-Erben reichen ein Gesuch bei der Übernahmekommission (UEK) ein. Diese möge feststellen, dass der Aktienverkauf durch die Familie an Saint-Gobain den französischen Konzern nicht verpflichte, den Publikumsaktionären der Sika ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten.
27. Februar 2015: Anlässlich der Bilanzmedienkonferenz von Sika sagt Verwaltungsratspräsident Paul Hälg, dass die Unternehmensführung bei ihrem Kampf gegen die Übernahme durch Saint-Gobain mittlerweile auf die Unterstützung von über 50 Prozent des gesamten Aktienkapitals zählen kann.
17. März 2015: Das Kantonsgericht Zug lehnt den Antrag der Erbenfamilie auf eine a.o. GV ab.
23. März 2015: Das Kantonsgericht Zug lehnt es ab, im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme vor der ordentlichen GV zu klären, ob die vom Verwaltungsrat vorgenommene Stimmrechtsbeschränkung der SWH zulässig ist.
1. April 2015: Die Übernahmekommission UEK entscheidet, dass die Opting-Out-Klausel für die beabsichtigte Übernahme des Sika-Aktienpakets der Erbenfamilie durch Saint-Gobain Gültigkeit hat. Die Stiftung von Bill und Melinda Gates und die Beteiligungsgesellschaft Cascade wollen das Urteil anfechten. Die Gültigkeit der Opting-Out Klausel soll von der Finanzmarktaufsicht (Finma) überprüfen werden.
14. April 2015: Die GV findet statt. Weil der Verwaltungsrat die Stimmkraft der Gründerfamilie in zentralen Punkten beschränkt, bleibt der Verkauf an Saint-Gobain blockiert. Mit den beschränkten Stimmrechten können die Erben keine Änderungen im Verwaltungsrat erzwingen. Auch wird der Antrag auf Streichung der Opting-Out-Klausel abgelehnt.
20. April 2015: Der Verwaltungsrat bietet den Erben an, deren Aktien zu übernehmen. Diese lehnen ab.
26. April 2015: Wie erwartet lässt die Erbenfamilie Burkard die Beschränkung ihrer Stimmrechte an der Generalversammlung nicht auf sich sitzen. Mit einem Begehren beim zuständigen Friedensrichteramt in Baar ist das juristische Nachspiel eröffnet. Mit dem Schritt wehrt sich die SHW gegen diejenigen Beschlüsse der Generalversammlung, die ohne ihre Stimmkraft zustande gekommen sind.
27. April 2015: In den Augen des Sika-Konzerns haben die Erbenfamilie Burkard und Saint-Gobain möglicherweise die Offenlegungsmeldungspflicht verletzt. Sika wendet sich an die Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese soll späteren Angaben zufolge keine Verletzung festgestellt haben.
4. Mai 2015: Die Finma weist die Berufung von Bill Gates gegen den UEK-Entscheid zur Gültigkeit der Opting-Out-Klausel ab.
12. Mai 2015: Eine Einigung zur Stimmrechtsbeschränkung scheitert vor dem Friedensrichteramt. Die Erbenfamilie zieht die Klage wenig später an das Zuger Kantonsgericht weiter.
15. Mai 2015: Die SWH reicht gegen die drei unabhängigen Sika-Verwaltungsräte Monika Ribar, Christoph Tobler und Ulrich Suter. eine Verantwortlichkeitsklage ein. Begründet werden die Klagen mit der Kampagne, die der Sika-Verwaltungsrat gegen den Verkauf des Aktienpakets der SWH führe. Der Sika-Verwaltungsrat gebe dafür unverhältnismässig viel Geld aus, um gegen den eigenen Ankeraktionär vorzugehen.
18. Mai 2015: Bill Gates zieht die Verfügung der Finanzmarktaufsicht (Finma) zur Gültigkeit der Opting-Out-Klausel an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
11. Juni: Auch im Berufungsverfahren lehnt das Zuger Obergericht vorsorgliche Massnahmen gegen die Stimmrechtsbeschränkung ab.
23. Juli 2015: Der Europäische Betriebsrat von Sika wendet sich mit einem offenen Brief an Saint-Gobain-Chef Pierre-André de Chalendar. Darin fordern die Arbeitnehmervertreter verbindliche Zusagen für die Mitarbeiter im Fall einer Übernahme von Sika.
24. Juli 2015: Auch an der a.o. GV beschränkt der Verwaltungsrat die Stimmrechte der Erbenfamilie. Damit bleiben Änderungen im Verwaltungsrat und in der Folge die Übernahme blockiert.
1. September 2015: Das Bundesverwaltungsgericht stützt den Entscheid der Finma bezüglich Angebotspflicht. Saint-Gobain muss für den Erwerb der von der SWH gehaltenen Sika-Aktien den Publikumsaktionären kein Angebot unterbreiten. Der Entscheid ist definitiv.
8. Dezember 2015: Die Anlagestiftung Ethos unterstützt den Sika-Verwaltungsrat gegen die Besitzerfamilie Burkard nun auch vor Gericht. Das Kantonsgericht Zug hat Ethos als nebenintervenierende Partei in der Sache der Stimmrechtsbeschränkung zugelassen.
23. März 2016: Saint-Gobain gibt den Sika-Angestellten eine Arbeitsplatzgarantie, sollte die Übernahme zustande kommen.
12. April 2015: Erneut beschränkt der Verwaltungsrat die Stimmrechte der Erbenfamilie an der GV. Es bleibt damit alles beim Alten.
22. Juni 2016: Die SWH ficht einzelne Beschlüsse der GV an. Es handelt sich dabei um die Wiederwahl einiger Verwaltungsräte sowie die Nichtwahl des von der Erbenfamilie vorgeschlagenen Verwaltungsrates.
28. Oktober 2016: Das Zuger Kantonsgericht weist die Klage der Familie Burkard gegen den Sika-Verwaltungsrat ab. Das Gericht hat zugunsten des Verwaltungsrates entschieden, der die Stimmrechte der Familie im Zusammenhang mit dem Verkauf von deren Aktien an Saint-Gobain auf 5 Prozent der Namenaktien beschränkt hatte.