Zürcher Gymi-Lehrer klagen gegen Sparmassnahmen des Regierungsrats

Mehr arbeiten bei gleichem Lohn: Der Mittelschullehrpersonenverband Zürich (MVZ) hat beim Zürcher Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht. Damit wehren sich die Gymi-Lehrer gegen eine faktische Lohnkürzung, die der Regierungsrat mit dem Sparprogramm «Lüp 16» beschlossen hat.

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Zürich (sda). «Wir wollen abklären, ob es rechtens ist, dass die Arbeitszeiten ohne Abklärungen erhöht werden», sagte MVZ-Präsident Silvio Stucki am Dienstag gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von Radio SRF. Denn das Verwaltungsgericht habe in anderen Urteilen bereits anerkannt, dass Mittelschullehrpersonen mehr arbeiten würden, als die 100 Prozent, zu denen sie verpflichtet seien.

Das Gericht soll laut Stucki ganz grundsätzlich klären, ob der Regierungsrat für den gleichen Lohn mehr Arbeit verlangen kann. Mit der Klage gehe es den Lehrern nicht darum, zu sagen, man wolle keinen Beitrag ans Sparen leisten. «Es soll aber im richtigen Rahmen sein. Das Verwaltungsgericht soll prüfen, ob das alles so korrekt abläuft.»

23 statt 22 Lektionen

Der Zürcher Regierungsrat beschloss im Juni als Sparmassnahme im Rahmen von «Lüp 16» unter anderem, dass Mittelschullehrer in den Fächern Deutsch und moderne Fremdsprachen mehr arbeiten müssen.

Für ein Vollzeitpensum müssen sie neu – wie bereits seit einigen Jahren die Gymi-Lehrer für Mathematik, Naturwissenschaften und alte Sprachen auch – 23 Lektionen unterrichten. Bisher waren es 22.

Ausserdem haben die Gymi-Lehrer während der dreiwöchigen Hauswirtschaftskurse nicht mehr frei. Mit den getroffenen Massnahmen, die erst auf Sommer 2017 in Kraft treten, will der Regierungsrat vier Millionen Franken pro Jahr einsparen.