Bern (sda). Die Regierung verabschiedete am Mittwoch eine Verordnungsänderung, die eine Erhöhung der Trassenpreise vorsieht. Dies hatte der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zur FABI-Vorlage, die vom Volk im Februar 2014 angenommen worden war, angekündigt.
Nutzer der Bahninfrastruktur werden ab 1. Januar 2017 pro Jahr 100 Millionen Franken zusätzlich an deren Finanzierung beitragen müssen. Mit spürbaren Konsequenzen für Bahnkundinnen und -kunden: Die Bahnen würden die Mehrkosten mit höheren Billett- und Abonnementpreisen teilweise auf die Kunden abwälzen, teilte der Bundesrat mit.
In einem ersten Schritt waren die Trassenpreise auf Anfang 2013 um 200 Millionen Franken jährlich erhöht worden. Damals stiegen die Preise für Billette und Abonnemente des öffentlichen Verkehrs durchschnittlich um 5,2 Prozent. Wie hoch der künftige Preisaufschlag sein wird, ist unklar.
Sorgen des ÖV bleiben unerhört
Die Bahnunternehmen fürchten, dass sie wegen der unsicheren Wirtschaftslage und des tiefen Ölpreises Kunden im Privat- und Güterverkehr an die Strasse verlieren. Im Frühjahr hatte der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) den Bundesrat per Brief gebeten, die per 2017 geplante Erhöhung um ein oder zwei Jahre zu verschieben. Das Verkehrsverband hatte diesem Anliegen aber bereits im April eine Absage erteilt.
Billette um 2,5 bis 6 Prozent teurer
Der Entscheid des Bundesrates bedeute, «dass wir jetzt die Tariferhöhung per Dezember 2016 umsetzen müssen», sagte VöV-Mediensprecher Andreas Keller am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda. Der Preisüberwacher habe bereits zugestimmt, dass die 100 Millionen Franken auf die Kunden überwälzt werden.
Zur Frage, um wie viel deswegen die Billette teurer werden, hatte der Preisüberwacher im April erklärt, sicher sei nur, dass die zusätzliche Belastung für die Transportunternehmen aufgrund der Trassenpreiserhöhung um 100 Millionen Franken etwa 2,5 Prozent der heutigen Preise betrage.
Keller vom VöV geht davon aus, dass die öV-Tarife deswegen im «einstelligen Prozentbereich» steigen werden. Auf einen Betrag wollte er sich nicht festlegen lassen. Bei der Tarifgestaltung spielten auch noch die Personal- und Betriebskosten oder das Rollmaterial eine Rolle.
Zunächst müssten nun die zuständigen Gremien entscheiden, ob es eine lineare Erhöhung gebe. Falls nicht, müsse die Frage entschieden werden, welches Produkt um wie viel teurer wird.