Die Schweiz hat mit Frankreich Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, welche seit 1.1.2023 anwendbar sind. Diese wurden abgeschlossen, um Mitarbeitenden bis zu 40% Telearbeit gewähren zu können. Für die Periode ab 2025 ist ein Informationsaustausch mit Frankreich vorgesehen. Dieses Reporting gilt nicht nur für Mitarbeitende, welchen Telearbeit gewährt wird, sondern für fast alle. Die Unternehmen sollten sich darauf gut vorbereiten. Mit dem Reporting werden Überschreitungen der Grenzwerte offensichtlich und die Berücksichtigung des ganzen Kalenderjahres ist ein Stolperstein. Bei unterjährigen Eintritten sollten z.B. Informationen der Eckdaten des früheren Arbeitgebenden in der Schweiz bekannt sein.
Zielsetzung
Die korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext hat immer mehr Bedeutung für Unternehmen in der Schweiz.
Es geht dabei nicht nur um klassische Entsendungen von und in die Schweiz sondern auch um die Frage wieviel Mitarbeitende (Teilzeit bis Vollzeit) von ihrem Home Office (Grenzgänger / internationale Wochenaufenthalter) oder von irgendwo her (Workation) aus arbeiten dürfen/sollten.
Können diese Fälle in der Schweiz versichert bleiben?
Wenn nein, was sind die Konsequenzen für die Unternehmung in der Schweiz?
Welches sind die Möglichkeiten? Gibt es aus verschiedenen Gründen auch no Go’s?
Was ist der Unterschied zwischen sozialversicherungsrechtlicher Entsendung und Mehrfachtätigkeit? Bei welcher Stelle muss was konkret beantragt werden? Muss auch etwas vorgenommen werden bei einer Geschäftsreise?