Am 22. Februar 2015 teilte der Bundesrat mit: Er wird die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung teilweise abschaffen. Ohne Arbeitszeitdaten können die Arbeitsinspektoren die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten nicht kontrollieren. Liegt die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in der Kompetenz des Bundesrates? Oder müsste das Bundesparlament das Arbeitsgesetz ändern? Lässt sich das richterlich überprüfen?
Obschon das Verhalten des Arbeitnehmers in Frage steht, ist beim Präsentismus auch der Arbeitgeber gefordert – aus rechtlicher Sicht vor allem in seiner Fürsorgepflicht.
BGE 4A_261/2013 (im Gegensatz zum AGer Zürich, Urteil vom 19.11.1991, in ZR 93/1994, S. 173 ff.).
Seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses setzen Firmen verschiedene Massnahmen um, um allfällige Verluste einzudämmen: Manche erhöhen die Arbeitszeit, andere streichen Boni und einige zahlen Grenzgängern die Löhne in Euro aus. Wir haben bei der Juristin Brigitte Kraus nachgefragt, ob und unter welchen Umständen das überhaupt legal ist.
Wann liegt eine Massenentlassung vor und was muss der Arbeitgeber in einem solchen Falle beachten? Der folgende Rechtsartikel gibt Auskunft.
Ein auf unbestimmte Zeit eingegangener Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten aufgelöst werden. Entweder einseitig mittels Kündigung einer Vertragspartei oder zweiseitig mittels Aufhebungsvereinbarung beider Vertragsparteien. Welcher Weg der richtige ist, bestimmen die Umstände.
BGE 4A_552/2013, ähnlich auch 4A_477/2013 im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung (vgl. 4A_223/2010).
Veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen fordern von Unternehmen und deren Mitarbeiter rechtliche Expertise.
Von den zulässigen Höchstarbeitszeiten hängt ab, in welchem Ausmass die Entschädigung von Überstunden frei verhandelbar bleibt oder vertraglich gar ganz ausgeschlossen werden kann. Die Frage ist für die Personalkosten und damit für den (verbleibenden) Unternehmensgewinn von erheblicher Bedeutung. Trotzdem wissen viele Personalverantwortliche nicht, wie die massgebende Höchstarbeitszeit bestimmt wird.
Ein Grossteil der Arbeitsbedingungen sind in der Schweiz durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt. Für die Durchsetzung der GAV sind die jeweiligen Sozialpartner verantwortlich. Wie meistern sie den Vollzug? Die Kontrollorgane des GAV Personalverleih wurden 2012 zusammengestellt. Ein Bericht über die Organisation rund um die Kontrollen.