Von den zulässigen Höchstarbeitszeiten hängt ab, in welchem Ausmass die Entschädigung von Überstunden frei verhandelbar bleibt oder vertraglich gar ganz ausgeschlossen werden kann. Die Frage ist für die Personalkosten und damit für den (verbleibenden) Unternehmensgewinn von erheblicher Bedeutung. Trotzdem wissen viele Personalverantwortliche nicht, wie die massgebende Höchstarbeitszeit bestimmt wird.