HR-Themen
«Die Arbeitgeberin kann während einer im Gesetz umschriebenen beschränkten Zeit nicht künden, wenn der Arbeitnehmer «durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist» – das sieht Art. 336c OR sieht vor. Hauptmotiv dieses Kündigungsschutzes ist, dass der kranke Arbeitnehmer nur schwer eine neue Stelle suchen kann. Mit Blick darauf vertritt die Lehre in der deutschen Schweiz, dieser Schutz bestehe bei einer bloss arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit nicht.»
«Über ein VPN haben wir uns kurz nach New York gebeamt und Google somit zu verstehen gegeben, dass wir uns zurzeit in Amerika aufhalten. Auf Google nach Marketing Jobs gesucht – und schon ist der ominöse blaue Balken mit Jobs aufgetaucht. Direkt unter den bezahlten Inseraten. Die generischen Treffer erscheinen erst unter den ‹Google-Jobs›.»
«Von Kandidaten wird erwartet, dass sie sich mit einem ‹vollständigen und aussagekräftigen› Dossier bewerben. Wie wäre es, wenn Arbeitgeber die genau gleichen Dokumente vorbereiten müssten? Jörg Buckmann schlug in einem Artikel vor, dass sich Arbeitgeber mit Anschreiben, Lebenslauf und sogar Chefzeugnissen bei den Kandidaten bewerben sollten. Weil ich verrückte Ideen mag, habe ich mir in diesem Podcast überlegt, wie so etwas konkret aussehen könnte.»
«Flexible Arbeitsformen sind kein Zaubertrank, der Organisationen übernatürliche Kräfte verleiht. Sie akzentuieren lediglich das bereits Vorhandene. Motivierte Mitarbeiter werden sich noch stärker für den Erfolg des Teams und der Firma einsetzen; demotivierte Mitarbeiter werden Wege finden, ihren persönlichen Beitrag zum Gesamterfolg der Organisation noch weiter zu reduzieren. Und was ist mit den Menschen in der Mitte? Diejenigen, welche eine Organisation einst mit ganz viel Hoffnung und Leidenschaft betreten haben, diese aber im Laufe der Zeit gegen Resignation eingetauscht haben?»