
Flexibilität, Überwachung und Kontrolle
«Return to the Office» – was steckt wirklich dahinter?
HR-Themen
«Wenig wird bei gebildeten Menschen so emotional diskutiert wie die Ernährung. In der Regel isst der Mensch täglich drei Mahlzeiten und wird so im Laufe des Lebens automatisch zum Ernährungsexperten. Das menschliche Kausalitätsbedürfnis – wenn es um Gesundheit geht – nimmt suchtähnliche Formen an. Jede Unpässlichkeit wird umgehend auf die Ernährung zurückgeführt. Ein Drittel unserer Bevölkerung meint, eine Nahrungsmittelallergie zu haben. Wissenschaftlich belegt sind es jedoch nur Dreieinhalb Prozent der Bevölkerung. Unterstützt werden wir in unserem kollektiven Unwissen von einer Wissenschaft, die es schafft, alle 20 Jahre ihre vorgängig gültigen Dogmen über den Haufen zu werfen.»
«Die Arbeitgeberin kann während einer im Gesetz umschriebenen beschränkten Zeit nicht künden, wenn der Arbeitnehmer «durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist» – das sieht Art. 336c OR sieht vor. Hauptmotiv dieses Kündigungsschutzes ist, dass der kranke Arbeitnehmer nur schwer eine neue Stelle suchen kann. Mit Blick darauf vertritt die Lehre in der deutschen Schweiz, dieser Schutz bestehe bei einer bloss arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit nicht.»