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Haben Sie gewusst, dass man Arbeitsverträge auch mündlich schliessen kann? Das Gesetz stellt keine Formvorschrift an Arbeitsverträge. Dennoch schliesst man den Arbeitsvertrag traditionellerweise schriftlich ab. Immerhin geht es für beide Vertragsparteien um einen fundamentalen Deal: Für den Arbeitnehmer geht es um seine Existenz, für den Arbeitgeber um seine Funktionsfähigkeit.