HR-Themen
«Rechtliche Grundlage für das private Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag. Für das Vertragsrecht gilt die Vertragsfreiheit: 1. Das Recht frei zu bestimmen, ob man überhaupt einen Vertrag abschliessen will, 2. mit wem man ihn abschliessen will, 3. was Inhalt des Vertrages sein soll, 4. in welcher Form man ihn abschliessen will und schliesslich 5. ob man ihn auch wieder aufheben bzw. abändern will. Wegen des Sozialschutzes hat der Gesetzgeber beim Arbeitsvertrag diese Freiheiten in vielen Punkten eingeschränkt oder gar aufgehoben. Von zentraler Bedeutung im Arbeitsvertragsrecht geblieben sind aber die Abschluss- und die Kündigungsfreiheit.»
«Es war wirklich eine aussergewöhnliche Frage, die mir ein junger chinesischer MBA-Student an der Universität Zürich nach einem zweitägigen Leadership-Seminar stellte. Er bedankte sich für den Unterricht, für die Denkanstösse und für den Einblick in unser europäisches Leadership-Verständnis – Aber dann fragte er etwas, das mich lange nachdenken liess: Wie führt man künstliche Intelligenz?»